Fall "Leon"
Zweiter Gerichtstag beginnt mit einem dubiosen Gespräch

Bevor die Zeugenaussagen am zweiten Tag der Gerichtsverhandlung getätigt wurden, musste eine Gesprächssituation geklärt werden. | Foto: Lisa Kropiunig
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Am zweiten Tag der Gerichtsverhandlung zum Tod des 6-jährigen Leon sollten die Zeugenaussagen vernommen werden. Doch bevor dies geschehen konnte, berichtete Anwalt Mathias Kapferer von einem angeblichen Gespräch zwischen dem Sachverständigen Walter Rabl (Gerichtsmediziner) und einigen Geschworenen direkt nach der Gerichtsverhandlung am ersten Tag. 

INNSBRUCK. Für das angeblich stattgefundene Gespräch direkt nach der Gerichtsverhandlung am 17. Juli 2024 zwischen Walter Rabl und ein oder mehreren Geschworenen haben drei Zeugen ausgesagt. Diese haben den Inhalt des Gesprächs nicht gehört und konnten auch nicht mehr genau sagen, um wie viele und welche Geschworenen es sich gehandelt hat. Es soll sich aber angeblich um einen männlichen Vertreter der Geschworenengruppe gehandelt haben und das Gespräch wurde als locker und entspannt wahrgenommen. Eine weitere Zeugin gibt an, dass sie Teile des Gesprächs mitangehört hat und Rabl angeblich etwas in der Art wie "na da habt ihr ja einen tollen Fall ausgefasst" zu den Geschworenen vor dem Gerichtsgebäude gesagt hat. 

Ablehnung der Geschworenen

Nach Befragung der Zeugen wurden auch die Geschworenen zu diesem Gespräch befragt. Zwei der Geschworenen waren an dem Gespräch beteiligt und einer der beiden machte die Aussage, dass er den Gerichtsmediziner Rabl auf seinen schiefen Gürtel aufmerksam machte und dieser darauf reagierte. Anwalt Mathias Kapferer beantragte aus diesem Grund die Ablehnung der beiden Geschworenen und die Ablehnung des Sachverständiger Rabl.

Aussage von Rabl

Richter Andreas Fleckl beschloss, dass der Sachverständiger Rabl zur Vernehmung kommen soll. Bis dieser im Gerichtssaal eingetroffen war, gab es eine Unterbrechung der Verhandlung. Bei der Befragung bestätigte Rabl, dass die Aussage bezüglich des Gürtels getätigt wurde. Er jedoch von dem Geschworenen angesprochen wurde. Weiters konnte er sich nicht mehr konkret erinnern, was sonst noch bei dieser Begegnung gesprochen wurde; es könnte aber sein, dass er eine Aussage wie "dieser Fall ist schwierig" gemacht hat. Rabl betont aber, dass er nicht über den Inhalt der Verhandlung oder über sonstige Details des Falls gesprochen hat. Der Sachverständige habe den Geschworenen, welcher ihn angesprochen hat, an seinem Bart erkannt.

Die Entscheidung des Richters

Nach der Befragung von Walter Rabl entschied Richter Andreas Fleckl Folgendes: Die Ausschließung der beiden Geschworenen und des Sachverständigers Rabl werden abgewiesen. Der Austausch von einigen flapsigen Bemerkungen hatte nichts mit den Inhalten der Gerichtsverhandlung zu tun und aus dem Gespräch kann weder eine Befangenheit noch der Anschein einer Befangenheit abgeleitet werden.

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