LE-Sonderrichtlinie
10,4 Millionen Euro für den Naturschutz in Tirol
10,4 Millionen Euro aus LE-Mittel stehen für den Naturschutz in Tirol zur Verfügung. Bisher wurden im Rahmen des Förderprogramms seit 2014 75 Naturschutzprojekte umgesetzt.
TIROL. Mit den sogenannten LE-Mitteln, also EU- und Landesmittel zur ländlichen Entwicklung (LE) konnten in Tirol bereits mehrere Projekte für den Naturschutz umgesetzt werden. Dies war im Rahmen der Sonderrichtlinie beziehungsweise des Programms LE 2014-2020 möglich. Nun gibt es einen Nachfolger dieser Sonderrichtlinie für den Naturschutz.
LE-Projektförderung Naturschutz Tirol 2023-2027
Im September 2022 genehmigte die Europäische Kommission den österreichischen Strategieplan der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Daher beschoss die Tiroler Landesregierung kürzlich darauf aufbauend die Sonderrichtlinie LE-Projektförderung Naturschutz Tirol 2023-2027. Das heißt, dass zwischen 1. Feber 2023 und Ende 2027 für naturschutzrelevante Projekte im Bereich der ländlichen Entwicklung zur Verfügung stehen.
„Ob Vogelschutz, Biodiversität, Klimawandelanpassung oder die Bekämpfung von Neophyten – Naturschutz und die Entwicklung des ländlichen Raums gehen Hand in Hand und genau das ist es, was die zahlreichen bereits umgesetzten Projekte im Rahmen der ländlichen Entwicklung zeigen.“ (Naturschutzlandesrat René Zumtobel)
Die neue Sonderrichtlinie schließt nahtlos an den Vorgänger, der bis 2022 verlängert worden ist, an. Mit diesem Programm können Arten- und Lebensraumschutzprojekte, Schutzgebietsbetreuung und bewusstseinsbildende Maßnahmen gefördert werden. Im Rahmen der Vorgängerrichtlinie wurden insgesamt 75 Naturschutzprojekte mit gesamt 19,5 Millionen Euro gefördert und umgesetzt.
Naturschutz-Förderungen in den unterschiedlichsten Bereichen
Zusätzlich können mit den Fördermitteln aus der Sonderrichtlinie LE-Projektförderung Naturschutz Tirol 2023-2027 auch Studien finanziert Managementpläne erstellt sowie Kooperationen im Bereich Biodiversität eingegangen werden.
Wer auf die Förderungen Anspruch hat:
- land- und forstwirtschaftliche Betriebe,
- Vereine und Gebietskörperschaften
- zahlreichen ProjektwerberInnen, deren Projekte den Zielsetzungen der Sonderrichtlinie entsprechen
„Insbesondere unsere Naturparke, die zahlreichen Klimawandelanpassungs-Modellregionen und die Tiroler Schutzgebiete, aber auch kleinere Initiativen und Umweltbildungsprogramme werden von den neuen Fördermitteln in den kommenden fünf Jahren profitieren.“ (René Zumtobel)
Drei Schwerpunkte der Sonderrichtlinie
Die LE-Sonderrichtlinie und der Ziele lassen sich in drei Schwerpunkte gliedern:
- „Erhaltung des natürlichen Erbes“,
- „verbesserte Zusammenarbeit“
- „Wissenstransfer“
„Naturschutz, Artenschutz und Klimaschutz – diese Themen sind eng miteinander verwoben und aktueller denn je. Jeder Euro, der in den Naturschutz fließt, ist sinnvoll investiert und trägt dazu bei, dass wir die Biodiversität in unserem Land erhalten können“, so René Zumtobel.
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