Umfrageergebnis
3G - Was nützt ihr als Eintrittsticket? – Umfrage der Woche

Seit 19. Mai gibt es in Österreich die 3G-Regel: Als Eintrittsticket für Gastronomie, Hotellerie, Fitnessstudios, Kultur sowie Sportveranstaltungen gilt entweder getestet, geimpft oder genesen. (Symbolbild) | Foto: pixabay/vjohns1580
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  • Seit 19. Mai gibt es in Österreich die 3G-Regel: Als Eintrittsticket für Gastronomie, Hotellerie, Fitnessstudios, Kultur sowie Sportveranstaltungen gilt entweder getestet, geimpft oder genesen. (Symbolbild)
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TIROL (SKN). Seit 19. Mai gibt es in Österreich die 3G-Regel: Als Eintrittsticket für Gastronomie, Hotellerie, Fitnessstudios, Kultur sowie Sportveranstaltungen gilt entweder getestet, geimpft oder genesen.

Ergebnis unserer Umfrage der Woche zur 3G-Regel

In unserer Umfrage der Woche wollten wir von euch wissen, welche der 3G – getestet, geimpft oder genesen – ihr als Eintrittstests verwendet.

Hier das Ergebnis unserer Umfrage

  • Insgesamt haben 576 Leserinnen und Leser an unserer Umfrage der Woche zum Nachweis über die Impfung, eine Genesung oder einen negativen Test als Eintrittsticket teilgenommen.
  • 285 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gaben an, dass sie geimpft oder genesen seien
  • 25 Personen nützen Selbsttests.
  • 92 Personen gaben an, dass sie sich in einer Teststation oder bei einem Arzt testen lassen würden.
  • 174 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verzichten aktuell auf Restaurant, Theater, etc.
Umfrageergebnis zur Umfrage der Woche: Wir wollten von euch wissen, welchen Nachweis der 3G ihr als Eintrittsticket nützt. | Foto: BB Tirol
  • Umfrageergebnis zur Umfrage der Woche: Wir wollten von euch wissen, welchen Nachweis der 3G ihr als Eintrittsticket nützt.
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Bei unserer Umfrage der Woche zur drei 3G-Regelung haben insgesamt 576 Leserinnen und Leser teilgenommen. Von diesen haben 49,5 Prozent angegeben, dass sie entweder geimpft oder genesen seien. 30,2 Prozent verzichten aktuell noch auf Theater, Gastro und sonstige Veranstaltungen, bei denen man eines der 3G nachweisen muss. 16 Prozent suchen eine Teststation oder ähnliches auf, nur 4,3 Prozent nützen sogenannte Selbst- oder Wohnzimmertests.

3G-Regel – getestet, geimpft, genesen

Seit den Öffnungsschritten am 19. Mai gilt in Österreich die 3G-Regel als Eintrittsticket. Das heißt, um Gastronomie, Hotellerie, verschiedene Freizeitangebote sowie Kultur- oder Sportveranstaltungen besuchen zu können, muss man eine Bestätigung bringen, dass man entweder getestet, geimpft oder genesen ist. Mit 1. Juni gelten in Tirol 63.228 Personen als genesen, 323.514 Personen haben zumindest die Erstimpfung. Eine große Anzahl der Menschen in Tirol lassen sich regelmäßig testen. Insgesamt wurden in Tirol rund 4.200.000 Testungen auf das Coronavirus durchgeführt. Davon waren rund 950.000 PCR-Tests.

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3Gs mit unterschiedlicher Gültigkeitsdauer

Am 6. Mai 2021 wurde die Gleichstellung von Geimpften und Genesenen mit Getesteten im Bundesrat mehrheitlich beschlossen. Allerdings gelten die 3Gs unterschiedlich lange als Eintrittsticket.

Gültigkeitsdauer der 3Gs

  • negativer PCR-Test: dieser gilt maximal drei Tage
  • negativer Antigen-Test: dieser gilt maximal zwei Tage
  • Antigen-Tests zur Eigenanwendung mit Erfassung in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem (selbsttest.at). Hier beläuft sich die Gültigkeit auf einen Tag.
  • Selbsttests vor Ort für den Zutritt zu Einrichtungen: Dieser Test gilt aber nur für diesen Besuch und nur für diese Betriebsstätte
  • Bei der Impfung entfällt die Testpflicht ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung.
  • Die Erstimpfung darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen, die Zweitimpfung nicht länger als sechs Monate
  • Die Infektion mit dem Coronavirus darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen
  • Wer bereits einmal an Covid erkrankt war oder Antikörper nachweisen kann, der gilt ab dem Zeitpunkt der Impfung sofort als geschützt. Allerdings darf die Impfung erst 21 Tage nach überstandener Infektion durchgeführt worden sein.

Wo man sich in Tirol testen lassen kann

In Tirol gibt es die verschiedensten Möglichkeiten, sich testen zu lassen. Dabei werden verschiedene Tests (PCR/Antigentest) durchgeführt. Unterschiede gibt es auch in der Anmeldung beziehungsweise Einladung.

Für einen PCR-Test bekommt man in der Regel eine Einladung nach einem positiven Antigentest zugesandt. Kostenlose PCR-Tests werden auch nach einem medialen Aufruf nach erhöhtem Infektionsgeschehen in einer Gemeinde durchgeführt. Natürlich hat man auch die Möglichkeit, sich kostenpflichtig, freiwillig mit einem PCR-Test auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen. Dazu gibt es einige Labore in Tirol (Covid-19-Labore). Da PCR-Tests in einem Labor ausgewertet werden, dauert es etwas, bis man das Ergebnis bekommt.

Sich mit einem Antigentest auf eine Covid-19-Infektion testen zu lassen, ist in den meisten Fällen unkompliziert. Nach Anmeldung kann man einen Hausarzt/eine Hausärztin aufsuchen, zu einer Teststation oder Teststraße gehen oder sich für einen Test in der Apotheke anmelden. In der Regel bekommt man das Ergebnis des Tests nach ungefähr 15 Minuten auf das Smartphone beziehungsweise als Ausdruck auf Papier.

  • Antigentest bei einem niedergelassenen Arzt/einer niedergelassenen Ärztin: Hier ist unbedingt eine Anmeldung direkt in der Ordination notwendig. Hier gibt es eine Liste der teilnehmenden Ärzte und Ärztinnen. Auch die Abmeldung vom zugewiesenen Termin läuft über die Ordination.
  • Antigentest über eine Teststraße beziehungsweise Teststation: Auch hier ist eine Anmeldung erforderlich. Eine Übersicht über die Screeningstraßen findet sich auf der Seite des Landes Tirol zu "Tirol testet". Einen Termin kann man unter der Telefonnummer 1450 stornieren.
  • Antigentests werden auch in den lokalen Apotheken durchgeführt. Auch hier sind Anmeldungen notwendig. Nach der Eingabe der Daten kann man sich die Wunschapotheke und Termin aussuchen.
  • Antigentests in Kaufhäusern und verschiedenen Stationen: Hier ist in der Regel keine Anmeldung notwendig und man bekommt das Ergebnis meist nach ca. 10 Minuten als Ausdruck.

Eine relativ neue Möglichkeit ist die Testung mittels eines sogenannten Selbsttests (Weitere Infos zum Wohnzimmertest) Hier werden die Tests bequem zuhause selbst durchgeführt. Allerdings müssen diese Selbsttests dann digital eingemeldet werden. Ab 1. Juni kann sich jeder Versicherte 10 Gratis-Antigentests in der Apotheke abholen. 

Point-of-Sale-Tests: Diese werden direkt von Restaurants, vor Sportstätten, Hotels oder vor Veranstaltungen angeboten. Diese Point-of-Sale-Tests können Gäste, die kurzfristig keinen Antigen- oder PCR-Test vorlegen können, einen Selbsttest direkt vor Ort im Gastro-, Hotel- oder Freizeitbetrieb machen.

Welche Nachweise als Eintrittsticket gelten

Am 4. Juni hätte der Grüne Pass in Österreich Realität werden sollen, der Termin wurde allerdings um eine Woche verschoben. Dieser Grüne Pass stellt die digitale Form des Nachweises der drei Gs – genesen, geimpft, getestet – dar. Mindestens bis zu diesem Zeitpunkt kann man die Nachweise aber entweder analog auf Papier oder als Foto am Handy als Eintrittsticket herzeigen.

Impfzertifikat

  • Ausdrucke/pdfs am Smartphone. Diese kann man über den E-Impfpass ausdrucken
  • Impfpass/Foto des Impfpasses
  • Impfkarte, die man beim Impftermin bekommt (blau/weiß)

Testzertifikat
Auch diese Testnachweise können in Papierform oder am Smartphone hergezeigt werden. Je nach Teststation bekommt man das Ergebnis direkt auf das Smartphone oder in Papierform.

Genesungszertifikat
Auch die Genesen-Nachweise können als Foto am Handy oder in Papierform verwendet werden. Dies kann der Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten erfolgte und bereits abgelaufene Infektion mit SARS-CoV-2 sein.

Grüner Pass eine Woche später

Ab voraussichtlich 11. Juni startet der digitale Grüne Pass in Österreich, ab 1. Juli wird dieser europaweit ausgerollt. Anders als bei den bisherigen Nachweisen, haben die 3G-Nachweise des Grünen Passes einen QR-Code. Dieser Nachweis kann künftig am Smartphone und weiterhin in Papierform als Eintrittsticket verwendet werden. Am Veranstaltungsort oder in der Gastronomie beziehungsweise Hotellerie wird dann dieser QR-Code mit dem Smartphone des Veranstalters/Kellners abgefragt und mittels einer App auf dessen Gültigkeit überprüft. Zusätzlich zum Grünen Pass muss auf Nachfrage ein Ausweis gezeigt werden.

"Im Juni werden in Österreich zusätzlich zu den bereits bestehenden Nachweisen die Zertifikate des Grünen Passes (PDF-Dokumente mit individuellem QR-Code) zum Einsatz kommen, um die fortlaufenden Öffnungsschritte zu unterstützen. Es wird keine verpflichtende Nutzung der digital und analog verfügbaren Zertifikate mit QR-Code geben. Es wird weiterhin möglich sein, die bisher gängigen Nachweise wie einen Absonderungsbescheid oder behördlich anerkannte Impfpässe zu verwenden." (FAQ zum Grünen Pass, Gesundheitsministerium 27.05.2021)

Im Juni können alle Zertifikate des Grünen Passes mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte über gesundheit.gv.at abgerufen werden.

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Externer Link: Weitere Informationen zu Tirol testet
Externer Link: FAQs zum Grünen Pass

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