Teuerungen
Anti-Teuerungspaket: Wer profitiert wie von den Maßnahmen?

Im Rahmen eines Anti-Teuerungsgipfels mit den Sozialpartnern im Landhaus wurden heute weitere Maßnahmen vorgestellt. | Foto: © Land Tirol/Die Fotografen
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  • Im Rahmen eines Anti-Teuerungsgipfels mit den Sozialpartnern im Landhaus wurden heute weitere Maßnahmen vorgestellt.
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Angesichts der Teuerungen in allen Lebensbereichen, schnürte das Land Tirol und die Sozialpartner nun ein Anti-Teuerungspaket. Welche Maßnahmen ergriffen werden und wer wie profitieren kann, lest ihr hier.

TIROL. Im Rahmen eines Anti-Teuerungsgesetzes wurden mit den Sozialpartner von Landesregierungsseite aus, weitere Maßnahmen vorgestellt, wie die Bevölkerung in diesen Zeiten unterstütz wird. So wird zum Beispiel der Energiekostenzuschuss erweitert, es gibt Maßnahmen zur Sicherung des Wohnbedarfs und eine zusätzliche Unterstützung für Familien. 

LR Anton Mattle: „Aufbauend auf den umfangreichen Paketen des Bundes drehen wir als Land Tirol an weiteren Stellschrauben, um das Leben der Tirolerinnen und Tiroler leistbar zu halten.“ | Foto: © Land Tirol/Die Fotografen
  • LR Anton Mattle: „Aufbauend auf den umfangreichen Paketen des Bundes drehen wir als Land Tirol an weiteren Stellschrauben, um das Leben der Tirolerinnen und Tiroler leistbar zu halten.“
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„Neben den Hilfen für sozial Schwächere, öffnen wir die Unterstützungsleistungen nun auch für den Mittelstand und ermöglichen mehr Pensionistinnen und Pensionisten den Zugang. Zudem legen wir einen besonderen Fokus auf die Familien in unserem Land“,

betont LR Anton Mattle.

Erhöhung der Einkommensobergrenze für Energiekostenzuschuss

Bisher gab es nur einen bestimmten BezieherInnenkreis für den geschaffenen Energiekostenzuschuss. Jetzt wird die Einkommensobergrenze rückwirkend erweitert. Jetzt bekommt zum Beispiel eine alleinstehende Person, die über ein Netto-Haushaltseinkommen von bis zu 1.900 Euro verfügt, einen Energiekostenzuschuss von 250 Euro. Die Einkommensobergrenze wurde also von 1.300 auf 1.900 Euro erhöht. Für Ehepaare und Lebensgemeinschaften wurde das Netto-Monatseinkommen um insgesamt 633 Euro auf 2.700 Euro erhöht.

„Wichtig ist zu erwähnen, dass für jene Personen, die aufgrund ihres niedrigen Netto-Einkommens besonders unter der Teuerung leiden, eine doppelte Förderung aus Heizkosten- und Energiekostenzuschuss, also in Summe 500 Euro, zur Verfügung steht. Mit der Erweiterung des Energiekostenzuschusses bekommen zudem Personen, die etwas mehr verdienen oder eine höhere Pension beziehen, aber für die die aktuelle Teuerung auch eine große Belastung darstellt, den Energiekostenzuschuss in Höhe von 250 Euro."

HIER kann man den Energiekostenzuschuss beantragen

Anti-Teuerungsgipfel im Landhaus. | Foto: © Land Tirol/Die Fotografen
  • Anti-Teuerungsgipfel im Landhaus.
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Für den Energiekostenzuschuss sind über den bestehenden Heizkostenzuschuss einmalig folgende Personen berechtigt, die folgende Netto-Einkommen nicht überschreiten:

  • 1.900 Euro pro Monat für alleinstehende Personen (vorher 1.300 Euro)
  • 2.700 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften (vorher 2.067 Euro)
  • 450 Euro pro Monat zusätzlich für das erste und zweite und 330 Euro für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigtes Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe (vorher 338 und 247 Euro)
  • 750 Euro pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt (vorher 715 Euro)
  • 600 Euro pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt (vorher 494 Euro)

Anträge sind im Zeitraum von 15. März bis 31. Dezember 2022 beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, Tel. 0512 508 3693, E-Mail tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at oder beim zuständigen Gemeindeamt einzubringen.

Sicherung des Wohnbedarfs und Familienunterstützung

Die Wohnkosten steigen ebenfalls in Zeiten der Teuerungen. Die Maßnahme des Landes gegen diese Entwicklung ist eine bestimmte Verordnung, die noch in Begutachtung ist. Im Zusammenhang mit Leistungen der Mindestsicherung zur Sicherung des Wohnbedarfes sollen damit Höchstsätze sowie Pauschalbeträge als Bemessungsgrundlage für Selbstbehalte festgelegt werden. 

Einkommensschwachen Familien wird mit Förderungen wie der Schulkostenbeihilfe, dem Kindergeld Plus oder dem Kinderbetreuungszuschuss entgegen gekommen. Die „Einkommensgrenze I“ (Förderung von 200 Euro pro Kind) sowie die „Einkommensgrenze II“ (150 Euro pro Kind) wird für alle Familienförderungen ab Jänner 2023 deutlich erhöht. Für die Schulkostenbeihilfe gilt die Erhöhung der „Einkommensgrenze II“ bereits ab 1. September 2022. Zusätzlich zu den Anhebungen der Einkommensgrenzen werden die Förderhöhen für das Kindergeld Plus, Schulveranstaltungen im Inland und den Mehrlingsgeburtenzuschuss angehoben

Zufrieden mit den Maßnahmen ist auch VP-Familiensprecher Riedl:

„Die Teuerung betrifft bei weitem nicht mehr nur Geringverdiener , sondern bringt auch jene unter Druck, die sich bis jetzt noch nie finanzielle Sorgen machen mussten. Durch die Ausweitung der Schulkostenbeihilfe werden nun deutlich mehr Familien als bisher mit bis zu 200 Euro pro Kind unterstützt.“

Ebenso befürwortet VP-LA Dominik Mainusch das Anti-Teuerungspaket:

"Am Montag [ist] ein 25 Mio. Euro schweres Anti-Teuerungspaket beschlossen worden, das junge Menschen in Ausbildung entlastet, ebenso wie Familien, den Mittelstand und PensionistInnen. Das ist für mich der Weg, den wir gehen müssen.“

Erhöhung Einkommensgrenzen Familienförderungen (es handelt sich dabei um Netto-Beträge):

Personenanzahl: 2
„Einkommensgrenze I“: 1.900 Euro (bisher 1.600 Euro)
„Einkommensgrenze II“: 2.200 Euro (bisher 1.900 Euro)

Personenanzahl: 3
„Einkommensgrenze I“: 2.400 Euro (bisher 2.100 Euro)
„Einkommensgrenze II“: 2.700 Euro (bisher 2.400 Euro)

Personenanzahl: 4
„Einkommensgrenze I“: 2.800 Euro (bisher 2.500 Euro)
„Einkommensgrenze II“: 3.100 Euro (bisher 2.800 Euro)

Personenanzahl: 5

„Einkommensgrenze I“: 3.200 Euro (bisher 2.900 Euro)
„Einkommensgrenze II“: 3.500 Euro (bisher 3.200 Euro)

Personenanzahl: 6
„Einkommensgrenze I“: 3.600 Euro (bisher 3.300 Euro)
„Einkommensgrenze II“: 3.900 Euro (bisher 3.600 Euro)
Jedes weitere Kind: 400 Euro

Förderanträge zur Schulkostenbeihilfe sind im Zeitraum von 1. Jänner bis 31. Dezember eines Kalenderjahres und damit ganzjährig einzubringen. Die Schulkostenbeihilfe kann per Online-Formular unter https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/generationen/foerderungen/ beantragt werden.

Kindergeld Plus: Anhebung der Förderhöhe von 500 Euro auf 550 Euro (Einkommensgrenze I) sowie von 300 Euro auf 330 Euro (II)
Schulveranstaltungen im Inland: Anhebung der Förderhöhe auf 60 Prozent der Teilnahmegebühren (max. 150 Euro)
Mehrlingsgeburtenzuschuss: Anhebung der Förderhöhe von 600 Euro auf 660 Euro (Zwillinge) bzw. von 900 Euro auf 990 Euro (Drillinge)

Strompreisdeckel für Tirol und Heizkostenzuschuss?

Ein Strompreisdeckel ist nicht festgelegt worden, doch zumindest denkt man wohl darüber nach. Tirol würde sich aktiv in die Diskussion einbringen, so LR Mattle. 

Wenn es um den Heizkostenzuschuss geht gilt folgendes: Der reguläre BezieherInnenkreis bekommt 500 Euro pro Haushalt (Heizukostenzuschuss 250 Euro und Energiekostenzuschuss 250 Euro). Haushalte, die zwar nicht für den Bezug eines Heizkostenzuschusses berechtigt sind, aber in die Richtlinien des Energiekostenzuschusses fallen, erhalten somit einmalig 250 Euro. Jene, die bereits beantragt haben und bis dato über der Einkommensgrenze waren bzw. mit den neuen Sätzen nun berechtigt sind, müssen keinen neuen Antrag stellen – die Anträge werden seitens des Landes automatisch erneut bearbeitet.
HIER gibt es weitere Infos zum Heizkostenzuschuss

ÖGB fordert weitere Maßnahmen

Mehr Maßnahmen fordert man auf Seiten des ÖGB Tirols. Hier schweben einem Erleichterungen für die Bevölkerung vor wie Warenkorbgutscheine, Pendlerbonus oder eine temporäre Verdoppelung der Lehrlingsbeihilfe. Es würde "der Hut brennen", den immerhin würden laut einer repräsentativen Umfrage des ÖGB sich 78% der befragten TirolerInnen bereits in ihren Ausgaben einschränken. Am stärksten betroffen von der Teuerung sind die Bereiche Lebensmittel, Energie und Mobilität.

„Die aktuelle Inflation knackt bald die 10-Prozent-Marke und frisst die Einkommen auf. Die Landesregierung muss handeln – jetzt! Die Menschen sind in Not, längst ist auch die Mittelschicht von der massiven Teuerungswelle betroffen“, sieht Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth dringenden Handlungsbedarf gegeben.  | Foto: ÖGB Tirol
  • „Die aktuelle Inflation knackt bald die 10-Prozent-Marke und frisst die Einkommen auf. Die Landesregierung muss handeln – jetzt! Die Menschen sind in Not, längst ist auch die Mittelschicht von der massiven Teuerungswelle betroffen“, sieht Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth dringenden Handlungsbedarf gegeben.
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Der ÖGB fordert das die Energiekonzerte ihre Übergewinne abschöpfen und sofort an die KonsumentInnen rückführen. Immerhin konnte die OMV von den hohen Öl- und Gaspreisen profitieren und ihren Umsatz und den Gewinn im ersten Halbjahr mehr als verdoppeln. 
Entlastung soll es auch in Sachen Lebensmitteleinkauf geben. Dem ÖGB schwebt hier die Lösung eines Warenkorbgutscheins vor. Der Anspruch darauf soll allerdings nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen bestehen.
Weitere Möglichkeiten zur Entlastung sieht man in der temporären Verdoppelung der Lehrlingsbeihilfe oder in einem Pendlerbonus.

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