Erstinstanzliches Urteil
Gericht verurteilt Tiroler FPÖ-Generalsekretär
- Erstinstanzliches Urteil gegen Tiroler FPÖ-Generalsekretär sowie Landtagsabgeordnete Patrick Haslwanter muss, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Foto: FPÖ
- hochgeladen von Georg Herrmann
Als erstinstanzlichen Erfolg bezeichnet Sebastian Bohrn Mena das Urteil des Landesgerichts gegen LA. Patrick Haslwanter. Der FPÖ-Tirol-Generalsekretär hat auf seinem Facebook-Profil zahlreiche Hasskommentare veröffentlicht. Der Anwalt von Patrick Haslwanter gab dazu keine Erklärung ab, das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.
INNSBRUCK. Am Landesgericht Innsbruck hat eine Verhandlung im Zusammenhang mit Hasspostings auf dem Facebook-Profil des Tiroler FPÖ-Generalsekretärs und Landtagsabgeordneten Patrick Haslwanter stattgefunden. Der Publizist Sebastian Bohrn Mena hatte Ende Juli 2025 einen gerichtlichen Antrag gegen Haslwanter eingebracht. Es handelt sich um den ersten Antrag dieser Art gegen einen führenden FPÖ-Repräsentanten. Auf dem offiziellen Facebook-Profil von Haslwanter waren über längere Zeit zahlreiche Hasskommentare gegen Bohrn Mena veröffentlicht. Diese wurden nicht entfernt. Darunter befanden sich auch offene Gewaltfantasien, etwa der strafrechtlich relevante Aufruf, aktiv „Sterbehilfe“ an Bohrn Mena zu leisten. Bereits kurz nach Einbringung des Antrags wurde der Veröffentlichung einer Mitteilung über die Anhängigkeit des Verfahrens stattgegeben. Die Hauptverhandlung fand am 18. November 2025 statt.
Gerichtlicher Erfolg
Patrick Haslwanter löschte das betroffene Posting zwar, bekämpfte aber den Antrag auf Verurteilung und Veröffentlichung. Vertreten wurde er durch FPÖ-Parteianwalt Christoph Völk. Das Gericht gab den Anträgen von Sebastian Bohrn Mena vollumfänglich statt. Laut Urteil wurde der Tatbestand des § 115 Abs 1 StGB durch die veröffentlichten Inhalte verwirklicht. Haslwanter muss das Urteil veröffentlichen und die Verfahrenskosten tragen. Eine Erklärung seines Rechtsvertreters lag nicht vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Die Mühlen der Justiz mahlen mitunter langsam, aber sie mahlen gründlich. Auch FPÖ-Spitzen können sich ihr nicht entziehen, wie dieses Urteil klarstellt. Wer als führender Politiker solch widerwärtige und gefährliche Kommentare auf seinem Profil nicht löscht, muss sich verantworten. Bedauerlich ist nur, dass Patrick Haslwanter sich nach wie vor nicht bei mir entschuldigt hat“.
- Posting eines Users auf der FB-Seite von Patrick Haselwanter
- Foto: Bohrn Mena
- hochgeladen von Georg Herrmann
Kritik auch vom Rechtsbeistand
Auch Rechtsanwalt Robert Kerschbaumer, der Veronika und Sebastian Bohrn Mena in mehreren Verfahren gegen digitale Gewalt vertritt, äußerte sich: „Nach Wien und der Steiermark wurde nun die Tiroler FPÖ-Spitze gerichtlich gestoppt. Medieninhaber war Haslwanter persönlich. Wir gehen jedoch davon aus, dass auch er Zugriff auf die massiven Social-Media-Ressourcen seiner Partei hatte, um sein Profil sauber zu halten. Wer professionell Reichweite bewirtschaftet, darf sich bei der Verantwortung nicht wegducken. Wo die Moderation versagt, erzwingen wir mit dem verschuldensunabhängigen Löschungsantrag die Hygiene im Netz. Drei Verurteilungen. Drei Bundesländer. Ein System: Die FPÖ beruft.“
- Posting eines Users auf der FB-Seite von Patrick Haselwanter
- Foto: Bohrn Mena
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