Digitalisierung in Tirol
Landesregierung beschließt Digitalisierungsgesetz
In der Tiroler Landesverwaltung sollen mehrere Bereiche weiter digitalisiert. Dabei dient das Tiroler Digitalisierungsgesetz 2023 als Basis für digitale Neuerungen. Zusätzlich sollen 67 Landesgesetze an die Digitalisierung angepasst.
TIROL. Die Tiroler Landesregierung hat ein Digitalisierungsgesetz beschlossen, das den rechtlichen Rahmen für die Digitalisierung der Verwaltung schafft. Das Gesetz soll es ermöglichen, dass Amtswege künftig weitestgehend einfach und unkompliziert online erledigt werden können. Dazu werden 67 Landesgesetze an den technologischen Fortschritt angepasst.
Tirol soll Vorreiter der digitalen Transformation werden
Das Ziel des Gesetzes ist es, Tirol zu einem Vorreiter der digitalen Transformation zu machen und einen Spitzenplatz im Wettbewerb der digitalen Regionen einzunehmen. Die Tiroler Verwaltung soll durch die Digitalisierung moderner, effizienter und damit zukunftsfit werden.
"Wir haben das klare Ziel, Tirol als einen Vorreiter der digitalen Transformation zu positionieren und einen Spitzenplatz im Wettbewerb der digitalen Regionen einzunehmen. Dabei soll die Tiroler Verwaltung noch moderner, effizienter und damit zukunftsfit werden.“ (Landeshauptmann Anton Mattle)
Digitalisierungsmaßnahmen werden laufend erweitert
Die Tiroler Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Landesverwaltung zu digitalisieren. Dazu wurden bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, darunter die Plattform Digital Service Tirol, die Land Tirol App und die Online-Terminvereinbarungsfunktion.
Digitalisierungslandesrat Mario Gerber betont, dass es ihm wichtig sei, dass Amtswege auch digital erledigt werden können. Das Tiroler Digitalisierungsgesetz soll dazu beitragen, dass das Tiroler Landesrecht an die aktuellen und zukünftigen technischen Gegebenheiten angepasst wird.
"Im Zuge dessen werden unter anderem auch die rechtlichen Voraussetzungen für die digitale Baueinreichung geschaffen.“ (Mario Gerber)
In fünf Bereichen werden die Landesgesetze angepasst
Die Tiroler Landesgesetze an die Digitalisierung werden im Wesentlichen in fünf Bereichen angepasst:
- Amtswegige Datenermittlung („Once-Only“-Prinzip): Personenbezogene Daten müssen nur mehr einmal angegeben werden. Das heißt: Nachweise wie Meldebestätigungen oder Grundbuchsauszüge müssen nicht mehr physisch vorgelegt werden, wenn sich die Behörde diese – unter Einhaltung des Datenschutzes – durch Einsicht in ein elektronisches Register selbst beschaffen kann.
- Digitales Verfahren: Antragsunterlagen in anlagenrechtlichen Verfahren – wie Baueinreichungen – sollen künftig auch auf elektronischem Weg eingebracht werden können.
- Vorlage von Berechtigungsnachweisen in elektronischer Form: Landesgesetzlich vorgeschriebene Ausweise wie die Jagd- oder Fischerkarte sollen in Zukunft auch in digitaler Form ausgestellt werden können.
- Videokonferenzen: Sitzungen von ausgewählten Kollegialorganen (z.B. Monitoringausschuss oder Naturschutzbeirat) via Videokonferenz werden Präsenzsitzungen gleichgestellt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Umlaufbeschlüsse zu fassen.
- Elektronische Kundmachungen: Verordnungen im Landesrecht – auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene – sollen durchgängig elektronisch im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) kundgemacht werden.
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