Jahresbilanz 2023
Landesvolksanwältin - Viele Behindertenanliegen

Landesvolksanwältin Doris Winkler-Hofer (re.) übergibt Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann den Jahresbericht. | Foto: © Tiroler Landtag/Christanell
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Der neue Tätigkeitsbericht für 2023 der Landesvolksanwältin liegt vor. Der Landtag nahm die Bilanz einstimmig zur Kenntnis. Die Kontaktaufnahmen stiegen, meistens wurden die Beratungen in Anspruch genommen. 

TIROL. Doris Winkler-Hofer, die Landesvolksanwältin, sieht ihre Beratungs- und Beschwerdestelle als wichtige Verbindung zwischen den BürgerInnen und der Verwaltung. Der Jahresbericht für 2023, der heute im Landtag einstimmig zur Kenntnis genommen wurde, zeigt dies durch die Abbildung eines Inn-Stegs auf dem Umschlag. In diesem Bericht werden die Arbeiten des Landtagsorgans auf etwa 100 Seiten zusammengefasst. Insgesamt wurden 3.739 Kontaktaufnahmen verzeichnet, was einem Anstieg von 136 im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Beratungen machten 69 Prozent der Fälle aus, während es bei 31 Prozent um Beschwerden ging - ein Anstieg von elf Prozent im Vergleich zum Vorjahr (80 zu 20 Prozent). Für den ersten Kontakt wurde häufig das Online-Formular auf der Webseite genutzt. Insgesamt wurden schriftliche Anfragen bevorzugt, gefolgt von telefonischen und persönlichen Kontakten. Die bearbeiteten Fälle wurden von LVAin Winkler-Hofer in zwölf verschiedenen Themenbereichen eingeordnet. Behindertenanliegen machten dabei 13 Prozent der Kontaktaufnahmen aus, gefolgt von Baurecht und Raumordnung (11 Prozent), Sozialrecht (10 Prozent) und Kinder- und Jugendhilfe (6 Prozent).

Viele Behindertenanliegen

In der Vergangenheit wandten sich Personen mit Behinderungen wiederholt an die Landesvolksanwältin, da Barrieren ihre Teilnahme an Veranstaltungen erschwerten. Obwohl das TVG vorsah, dass Veranstaltungen den aktuellen technischen Standards entsprechen sollten – was auch Barrierefreiheit einschließt –, fehlte es in der Praxis oft an Bewusstsein seitens der Veranstalter. Als Lösung schlug die Landesvolksanwältin vor, die Barrierefreiheit explizit im TVG zu erwähnen. Der Gesetzgeber reagierte daraufhin und verabschiedete eine entsprechende Novelle.

„Anhand dieses Beispiels wird deutlich, welche Rolle die Landesvolksanwältin für die Vertretung der Tiroler Bürgerinnen und Bürger spielt. Doris Winkler-Hofer und ihr Team greifen Probleme auf, klären den Sachverhalt und suchen den konstruktiven Dialog. So können auch die Verantwortlichen in der Politik für gewisse Themen sensibilisiert werden, um gemeinsam dann Lösungen zu finden“,

betont Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann.

In der Vergangenheit wandten sich Personen mit Behinderungen wiederholt an die Landesvolksanwältin, da Barrieren ihre Teilnahme an Veranstaltungen erschwerten.  | Foto:  Karl Ettinger
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Welche Empfehlungen gibt die Landesvolksanwältin?

Ein Bereich, der nach Ansicht der Landesvolksanwältin dringend verbessert werden muss, ist die Verfügbarkeit von Langzeitpflegeeinrichtungen. Menschen mit Behinderungen, die eine kontinuierliche ärztliche Betreuung und umfassende Pflege benötigen, finden oft keine geeigneten Einrichtungen gemäß dem Tiroler Teilhabegesetz, dem Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz oder im familiären Umfeld. Eine Langzeitpflegeeinrichtung bietet die Möglichkeit einer regelmäßigen medizinischen Versorgung und spezialisierter Pflege. Bedauerlicherweise stehen derzeit über 100 Personen auf der Warteliste der einzigen solchen Einrichtung in Tirol, der Landes-Pflegeklinik. Es ist daher dringend erforderlich, dass der Gesetzgeber die Kapazitäten im Bereich der Langzeitpflege erhöht.

Die Landesvolksanwältin betrachtet auch die mangelnde Transparenz bei Vorschreibungen und Leistungen kritisch. Oftmals gibt es keine öffentlich zugänglichen Dokumente, die die behördliche Vorgehensweise bei der Berechnung erklären. Dadurch fehlt den Betroffenen eine Grundlage, um die Höhe der selbst zu zahlenden Beträge oder der erhaltenen Unterstützung zu verstehen. Diese mangelnde Transparenz und Nachvollziehbarkeit führt zu Unsicherheit. Das Landtagsorgan empfiehlt daher, dass Dienststellen, die Förderungen gewähren oder Kostenbeiträge erheben, klare schriftliche Leitfäden, Richtlinien oder Berechnungsmethoden veröffentlichen. Alternativ sollten die Bestandteile des eingeforderten oder gewährten Betrags aufgeschlüsselt werden.

Als Reaktion auf die Teuerungswelle im Berichtsjahr führte der Staat zahlreiche Förderungen ein, um die Auswirkungen abzufedern. Dazu gehörten der Klimabonus, der Teuerungsbonus, der Energiekostenausgleich, ein Kurzarbeitsbonus und weitere. Die Landesvolksanwältin begrüßte zwar die finanzielle Unterstützung für besonders vulnerable Gruppen, jedoch führten die vielfältigen Antrags- und Auszahlungsverfahren, unterschiedliche Einkommensdefinitionen und Bezeichnungen zu Verwirrungen, sowohl bei den Antragstellern als auch bei den Mitarbeitern der Landesvolksanwaltschaft. Zudem waren die Fristen oft sehr knapp bemessen. Die Landesvolksanwältin schlägt vor, die Informationsmaterialien für Förderungen zu verbessern und bei Fristen und Formalitäten flexibler zu sein, um möglichst vielen Menschen den Zugang zu den Förderungen zu erleichtern und deren Zweck zu erfüllen.

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