Aktionsplan
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Tirol
Bereits 2019 wurde an einem landesweiten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gefeilt. Nun liegt der „Tiroler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“, kurz TAP, vor.
TIROL. Die Ziele der UN-Konvention sind schnell zusammengefasst: sie fordert den Schutz vor Benachteiligung, Chancengleichheit und Barrierefreiheit sowie eine inklusive und selbstbestimmte umfassende Teilhaben am gesellschaftlichen Leben. Die Arbeiten zu einem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention begannen bereits 2019.
Geachtet wurde im Rahmen eines Beteiligungsprozesses darauf, die Zivilgesellschaft, insbesondere Menschen mit Behinderungen, Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen sowie DienstleisterInnen miteinzubeziehen.
Aktionsplan "TAP" liegt vor
Inzwischen ist der "Tiroler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention", kurz TAP, fertig. Er gilt für alle Bereiche, die in der Verantwortung der Tiroler Landesverwaltung liegen und umfasst die Sparten Bildung, Wahlen, Verkehrsplanung, Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung. Auf Antrag von Soziallandesrätin Eva Pawlata beschloss die Tiroler Landesregierung diese Woche die Umsetzung des TAP.
„Alle Menschen in Tirol sollen die gleichen Rechte in Anspruch nehmen können: sei es beim Wohnen, in der Freizeit oder im Kulturbereich. Hierfür wurden unter anderem mit dem Tiroler Teilhabegesetz und dem Tiroler Antidiskriminierungsgesetz bereits wichtige Schritte gesetzt.",
erläutert LRin Pawlata.
Die Maßnahmen, die im TAP definiert sind, betreffen nicht den Bereich Inklusion, sondern auch alle anderen Bereich in der Verantwortung des Landes. So zum Beispiel die Mobilitätsplanung, den Tourismus aber auch die Gemeinden. Alle wichtigen SystempartnerInnen werden bei der Umsetzung ebenso mit einbezogen, wie bei der Erstellung des Aktionsplans.
Überwacht wird die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vom Tiroler Monitoringausschuss.
Vorbildfunktion der Tiroler Landesverwaltung
Das Land Tirol als Arbeitgeber soll laut den im TAP definierten Maßnahmen etwa für alle Landesbediensteten Schulungen zu einem menschenrechtskonformen Verständnis von Behinderung sowie Fortbildungen zur Inklusion von Menschen mit psychischen Belastungen im Behördenalltag anbieten. Im Rahmen der Grundausbildung gibt es aktuell bereits das Fach „UN-Behindertenrechtskonvention“. Mit Jahresende 2022 waren in der Tiroler Landesverwaltung 286 Menschen mit Behinderungen beschäftigt. Damit übertrifft die Tiroler Landesverwaltung die Vorgaben des Behinderteneinstellungsgesetzes. Um die Einstellung von Menschen mit Behinderungen noch zu verstärken, sollen diese künftig bei Stellenausschreibungen ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert werden.
Leitfaden für anpassbaren Wohnbau
Eine weitere Maßnahme im TAP bezieht sich auf einen bereits in Ausarbeitung befindlichen Leitfaden, der Kriterien für den anpassbaren Wohnbau definiert. Beim anpassbaren Wohnraum sind – im Gegensatz zum barrierefreien Wohnen – die Wohneinheiten so gestaltet, dass nachträgliche Adaptierungen mit möglichst kurzer Bauzeit und geringen Kosten durchführbar sind.
Zudem soll die barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung fortgeführt und ausgeweitet, Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen zum Thema Gewalt gegen Menschen an Behinderungen entwickelt, Qualitätsstandards der Tiroler Behindertenhilfe und Tiroler Kinder- und Jugendhilfe regelmäßig evaluiert, detaillierte Daten über die Inanspruchnahme einzelner Leistungen im Sozialbereich des Landes veröffentlicht, ein barrierefreier Zugang zu Wahlen weiter forciert und die Barrierefreiheit in der Planungsphase öffentlicher Gebäude berücksichtigt werden.
Umsetzungsteams werden gebildet
Für die Umsetzung der im TAP definierten Maßnahmen werden nun themenbezogene Umsetzungsteams gebildet. Sie bestehen aus VertreterInnen der zuständigen Landesabteilungen, Menschen mit Behinderungen, Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen, DienstleisterInnen sowie weiteren SystempartnerInnen. Koordiniert werden die Teams über eine eigens eingerichtete Koordinierungsstelle.
In fünf Jahren soll der TAP im Gesamten evaluiert werden und die Umsetzung der kurz- oder mittelfristigen Maßnahmen überprüft werden.
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