EU-Wahl 2019
Wählen mit Wahlkarte bei der EU-Wahl

Bei der EU-Wahl kann auch mit der Briefwahl gewählt werden - diese Fristen sind zu beachten. | Foto: pixabay/Moritz320 – Symbolbild

TIROL. Auch bei der EU-Wahl am 26. Mai 2019 kann man mit Wahlkarte wählen. Dazu sind aber verschiedene Fristen und Termine einzuhalten.

Alle TirolerInnen, die am Wahltag nicht selbst zur Wahlurne gehen können, haben die Möglichkeit, per Wahlkarte zu wählen. Mit ihrer Stimme wählen sie ihre Abgeordneten für das Europäische Parlament.

Antrag auf Ausstellung der Wahlkarte

Um eine Wahlkarte zu beantragen hat man verschiedene Möglichkeiten. Für den Antrag braucht man einen amtlichen Lichtbildausweis.

  • online unter www.wahlkartenantrag.at. Hier endet die Frist am 22. Mai.
  • per Mail
  • per Fax
  • Handy-Signatur oder Bürgerkartenfunktion: Hier geht es zur Handy-Signatur: www.handy-signatur.at oder mit der E-Card mit Bürgerkartenfunktion (www.buergerkarte.at).

Die Frist für den Online-Antrag endet am 22. Mai.

  • mündlicher/persönlicher Antrag auf eine Wahlkarte: Hier muss mit einem amtlichen Lichtbildausweis bis spätestens 24. Mai, 12:00 Uhr der Antrag auf Ausstellung der Wahlkarte gestellt werden.

Achtung: Alle Wahlkarten müssen bis 24. Mai, 12:00 bei der zuständigen Behörde eingelangt sein. Alternativ können die Wahlkarten auch Wahltag im Wahlbüro persönlich abgegeben werden. Weitere Informationen: www.innsbruck.gv.at/wahlkarte.

9. Mai ist Europatag

Der 9. Mai ist der Europatag der Europäischen Union. Dieser ist neben der Europafahne das wichtigste Symbol der EU. An diesem Tag werden Frieden und Einheit in Europa gefiert. Es ist der Tag der historischen Schuman-Erklärung. Am 9. Mai 1950 schlug der französische Außenminister Robert Schuman die Schaffung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) vor. Die Mitglieder dieser Gemeinschaft sollten die Kohle- und Stahlproduktion zusammenlegen.

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