Wolf in Tirol
WWF beeinsprucht Wolf-Abschussbescheid

- Der WWF hat den Abschussbescheid des "Problemwolfs" verhindert. Enttäuschung und Verunsicherung sind die Folge bei den Tiroler Bauern.
- Foto: Pixabay/christels (Symbolbild)
- hochgeladen von Lucia Königer
Der WWF beeinspruchte kürzlich den Abschussbescheid von Wolf "158 MATK". Die NGO durchkreuzt damit die Pläne der Entnahmemöglichkeit. Ein herber Rückschlag für die Tiroler Bauernschaft.
TIROL. Die Tiroler Bauernschaft wäre durch den Einspruch des WWF und die dadurch entstandene Verhinderung der Entnahmemöglichkeit, enttäuscht und verunsichert, so LHStv Geisler. Es geht um den Wolf "158 MATK", der zwischen Tulfes und Navis dutzende Schafe gerissen hat.
Wolf "158 MATK" ist ein "Problemtier"
Der Wolf, der sich überwiegend im Viggartal und im Wattental aufhält, sei ein Problemtier, so Geisler. Man habe in Tirol den gesetzlichen Rahmen für die Entnahme von Problemwölfen geschaffen, auch wenn die Verhandlungen mit dem Grünen Koalitionspartner "zäh" waren. Eine Expertenkommission stellte fest, dass "158 MATK" ein Problemtier ist. Untermauert wurde dies auch durch die gesichteten Rissspuren und die eindeutige DNA an zumindest 41 Schafen.

- LHStv Geisler wünscht sich eine Zusammenarbeit der NGOs mit den Behörden, nach dem Vorbild der Schweiz.
- Foto: Land Tirol / Berger
- hochgeladen von Alexander Schguanin
"Hinzu kommt, dass in dem Gebiet nachweislich ein Herdenschutz aufgrund der geographischen Gegebenheiten (Steilheit, Felsen, Größe, Gräben etc.) nicht machbar ist. Das Problemtier hat sein natürliches Verhalten verlassen und ist verantwortlich für unerträgliches Tierleid und massive Schäden in der Landwirtschaft“,
so Bauernbundobmann LHStv. Josef Geisler.
Für ein Tier wie "158 MATK" seien die Ausnahme-Regelungen wie die Entnahmemöglichkeit geschaffen worden.
Schweiz als Vorbild
Abermals verweist Geisler auf die benachbarte Schweiz als Vorbild. Dort haben sich selbst die NGOs mit den zuständigen Behörden für einen Abschuss eines Problemtieres ausgesprochen. Sind in der Schweiz die Voraussetzungen erfüllt, so kann ein gutachterlich festgestelltes Problemtier sofort geschossen werden.
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