Pension
Abgeordneten wird Einzahlung in ASVG-Pensionsversicherung ermöglicht
TIROL. In Tirol können derzeit nur die Mitglieder der Landesregierung, die Landtagspräsidentin sowie Klubobfrauen und –männer, die keinen Beruf mit Erwerbsabsicht ausüben, und Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in die gesetzliche Pensionsversicherung nach ASVG einzahlen. Dies soll sich nun ändern, so dass die Einzahlung auch Abgeordneten ermöglicht wird.
Tiroler Abgeordneten wird Einzahlung ermöglicht
Schon seit Jahren können Nationalratsabgeordnete, Abgeordnete des Bundesrats und die Landtagsabgeordneten von sieben Bundesländern (Ausnahmen sind Tirol und Vorarlberg) in die gesetzliche Pensionsversicherung nach ASVG einzahlen. In Tirol konnten die Landtagsabgeordneten bisher nicht einzahlen.
Bis jetzt, denn nun wird den Abgeordneten eine Einzahlung in die ASVG-Pensionsversicherung ermöglicht. Damit werden sie BürgermeisterInnen gleichgestellt.
Die neue Regelung tritt ab März 2020 in Kraft. Alle im Tiroler Landtag vertreten Parteien traten diese Gesetzesänderung mit und beschlossen sie im Rahmen des Budgetlandtages einstimmig.
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