AK TIROL
AK-Konsumentenschützer gehen gegen Versicherung vor

Von 2004 bis 2018 kam es insgesamt zu einer Abbuchungssumme von 980 Euro für einen Fernseher, der 319 Euro gekostet hat.  | Foto: Pixabay/Bru-nO (Symbolbild)
  • Von 2004 bis 2018 kam es insgesamt zu einer Abbuchungssumme von 980 Euro für einen Fernseher, der 319 Euro gekostet hat.
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TIROL. Derzeit läuft eine Klage gegen eine deutsche Versicherung, die von den AK Konsumentenschützern ausgeht. Es geht um eine Versicherung für ein TV-Gerät, die den Besitzer mittlerweile schon 980 Euro gekostet hat. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen war nämlich im Kleingedruckten eine Preiserhöhungsklausel eingebaut, der Kunde wurde nicht darauf hingewiesen. 

Versicherung weigert sich Geld zurückzuerstatten

Der Fernseher kostet den Tiroler Konsumenten im Jahr 2004 noch 319 Euro. Eine Geräteversicherung von 1,82 Euro pro Monat wurde zusätzlich abgeschlossen, also 21,89 Euro im Jahr. Die Versicherungsprämie sollte direkt vom Konto abgezogen werden. Jedoch wurde das Kleingedruckte übersehen: Der Vertrag hatte nur eine Dauer von einen Monat und eine automatische Verlängerungsklausel sowie eine Preiserhöhungsklausel inbegriffen. So verteuerte sich die Prämie pro Monat um 0,50 Cent. Die Versicherung weigert sich bis heute das gesamte Geld zurückzuerstatten. Nur die Prämie der letzten drei Jahre (287 Euro) wollte sie erstatten. Damit fehlen dem Konsumenten trotzdem noch 586 Euro. 

Vertragsverlängerung ungültig

Bei dem besagten Vertrag wurden allerdings nie die gesetzlichen Vorschriften gemäß Konsumentenschutzgesetz eingehalten. Der Konsument wurde in diesem Fall nie informiert, demnach konnte sich der Vertrag auch nicht rechtswirksam verlängern. Trotzdem kam es zu weiteren Abbuchungen vom Konto des Betroffenen. Von 2004 bis 2018 kam es so insgesamt zu einer Abbuchungssumme von 980 Euro

Jetzt verklagt die AK Tirol die deutsche Versicherung auf Rückzahlung des noch ausstehenden Betrags. 

Mehr zum AK-Konsumentenschutz auf meinbezirk.at:
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