"Persönlicher Feiertag"
Anmeldefrist läuft am 10. Jänner ab

Die Abschaffung des Karfreitags als gesetzlichen Feiertag für Evangelische ArbeitnehmerInnen, wäre nicht im Sinne der ArbeitnehmerInnen gewesen, kritisiert Wohlgemuth.  | Foto: ÖGB Tirol
  • Die Abschaffung des Karfreitags als gesetzlichen Feiertag für Evangelische ArbeitnehmerInnen, wäre nicht im Sinne der ArbeitnehmerInnen gewesen, kritisiert Wohlgemuth.
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TIROL. Erst im letzten Jahr trat die Regelung für den "persönlichen Feiertag" in Kraft und Arbeitnehmer konnten diesen extra beantragen. Nur noch bis zum 10. Jänner kann man für 2020 seinen "persönlichen Feiertag" beantragen, erinnert der ÖGB Tirol. 

Anmeldefrist nur noch bis 10. Jänner

Arbeitnehmer, die am Karfreitag ihren "persönlichen Feiertag" in Anspruch nehmen wollen, hatten im Vorfeld drei Monate Zeit, um sich für die Sonderregelung anzumelden. Morgen, am 10. Jänner endet die Frist. Tirols ÖGB-Vorsitzender Wohlgemuth nutzt die Gelegenheit, am letzten Tag der Frist noch einmal auf die Möglichkeit des "persönlichen Feiertages" aufmerksam zu machen. 

Die neue Regelung besagt, dass "jeder Arbeitnehmer einmal pro Urlaubsjahr den Zeitpunkt des Antritts eines Tages des ihm zustehenden Urlaubs als „persönlichen Feiertag“ einseitig bestimmen" kann.
Der Arbeitnehmer muss allerdings spätestens drei Monate im Vorhinein schriftlich informiert werden. Der genommene "persönliche Feiertag" wird als Verbrauch eines Urlaubstages gezählt.

Mit der Regelung ist ÖGB-Wohlgemuht sehr unzufrieden. Die Abschaffung des Karfreitags als gesetzlichen Feiertag für Evangelische Arbeitnehmer, wäre nicht im Sinne der ArbeitnehmerInnen gewesen, kritisiert Wohlgemuth. 
Der ÖGB Tirol fordert die neu gebildete Bundesregierung auf, den Karfreitag für alle zum gesetzlichen Feiertag zu machen.

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