AMS Tirol
Für Arbeitssuchende gelten sechs Regeln im Lockdown

Seit Montag, den 22. November 2021 gibt es verbindliche Regeln für Arbeitssuchende. | Foto: Pixabay/GabriellaJudit
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TIROL. Um die Auswirkungen des Lockdown möglichst gering zu halten, gibt es seit Montag, den 22. November 2021 verbindliche Regeln für Arbeitssuchende. Sie gelten in allen Arbeitsmarktservice  (AMS) Geschäftsstellen.

Das AMS Tirol lässt verlautbaren, dass vom 22. November bis zum Ende des Lockdowns, der voraussichtlich am 12. Dezember 2021 sein wird, im AMS Tirol für alle Kunden folgende sechs goldenen Regeln zu beachten sind:

1.) In allen Geschäftsstellen des AMS Tirol gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Darüber hinaus ersucht das AMS dringend um die Einhaltung der 3G-Regel, das heißt man sollte geimpft, genesen oder getestet sein.
2.) Sofern es möglich ist, soll der Kontakt zum AMS über die Online-Services und die AMS Tirol ServiceLine 050 904 740 erfolgen.
3.) Vereinbarte Termine mit dem AMS bleiben aufrecht, solange darüber nicht anderslautend informiert wird. "Wir werden uns bemühen, eine große Zahl davon telefonisch abzuhalten", so Sabine Platzer-Werlberger, stellvertretende Landesgeschäftsführerin des AMS Tirol.
4.) Selbstbedienungsterminals und Computer sind in den Geschäftsstellen während des Lockdown nicht benützbar.
5.) Kurse werden überall wo es möglich ist online fortgesetzt. Vor Ort gilt verpflichtend die 3-G-Regel und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
6.) Die Öffnungszeiten der AMS Tirol Geschäftsstellen bleiben unverändert und zwar von
Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 16:00 Uhr sowie am Freitag von 8 Uhr bis 13 Uhr.

Das AMS Tirol informiert über die sechs Regeln im Lockdown. | Foto: AMS Tirol
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Seit Montag, den 22. November 2021 gibt es verbindliche Regeln für Arbeitssuchende. | Foto: Pixabay/GabriellaJudit
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