Pestizide
Glyphosat und Co. – Welche Pestizide sind bei uns erlaubt?

Bienensterben wird unter anderem durch das Einsetzen von Pestiziden verursacht. Welche Mittel bei uns erlaubt sind und welche verboten wurden, erfahrt ihr hier. | Foto: Pixabay/rostichep (Symbolbild)
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  • Bienensterben wird unter anderem durch das Einsetzen von Pestiziden verursacht. Welche Mittel bei uns erlaubt sind und welche verboten wurden, erfahrt ihr hier.
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In Tirol wird der Boden immer noch mit einigen Pestiziden konfrontiert. Sei es Glyphosat, Insektizide oder Herbizide, biologisch ist noch längst nicht alles in unserem Land. 

Eines der fragwürdigsten und wohl auch bekanntesten Pestizide ist Glyphosat. 2015 wurde das Mittel von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als wahrscheinlich beim Menschen krebserregend eingestuft.

Glyphosat-Teilverbot in Österreich

2021 konnte ein Teilverbot von Glyphosat in Österreich erwirkt werden. Auch wenn 93 Prozent der BürgerInnen für ein Totalverbot wären. Allerdings sind von diesem Verbot lediglich Privathaushalte betroffen und nicht die Landwirtschaft, die für 90 Prozent des Pestizid-Einsatzes verantwortlich ist.

Es gibt zahlreiche Studien, die die negativen gesundheitlichen Folgen in Verbindung mit Glyphosat bestätigen. Reizungen der Haut und der Augen, Schwindel, Kopfschmerzen, Husten oder Kreislaufprobleme können bei der Anwendung auftreten. Bei vielen der negativen gesundheitlichen Auswirkungen handelt es sich um chronische oder langfristige Erkrankungen.
Doch nicht nur Menschen spüren die Auswirkungen von Glyphosat. Als Totalherbizid tötet Glyphosat jede nicht gentechnisch veränderte Pflanze auf dem gespritzten Feld ab. Forschungen an der Universität für Bodenkultur haben auch eine Schädigung der Fortpflanzung von Regenwürmern durch glyphosathaltige Produkte festgestellt. Nicht zuletzt wird Glyphosat als eine der maßgeblichen Ursachen für das weltweit zu beobachtende Amphibiensterben angesehen.
Da Glyphosat alle Pflanzen tötet, die nicht dagegen resistent sind, wird vielen Tieren ihr Lebensraum entzogen. Weniger Wildpflanzen auf und neben den Ackerflächen bieten weniger Lebensraum für Wildbienen, Schmetterlinge und andere Insekten, die in unserem Ökosystem eine wichtige Rolle spielen.

Sollte Glyphosat in Tirol komplett verboten werden?

Laut Recherchen der Tiroler Tageszeitung aus 2022 verschob die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit die Risikobewertung von Glyphosat auf Dezember 2023. Tirol ist ob des Grünlands für die Milchwirtschaft kein Spitzenreiter im Glyphosatverbrauch. Anfragen der Tageszeitung zu den eingesetzten Mengen verlaufen aber gern im Sand. Die Verkaufszahlen von Glyphosat, welche Firmen übermitteln, gibt es nur auf Bundesebene. Laut dem Bundesamt für Ernährungssicherheit wurde 2021 eine Menge von 232 Tonnen Glyphosat in Österreich verkauft. Tiroler Zahlen gibt es lediglich von der ÖBB, die seit 2022 auf Glyphosat verzichtet, um die Gleisanlagen frei von Bewuchs zu halten. Zuletzt lag die eingesetzte Glyphosatmenge in Tirol und Vorarlberg bei rund 500 Kilogramm auf ca. 800 Kilometer kontrollierten Gleisstrecken.

Haus und Gartenpestizide in Tirol

Generell gibt es unterschiedliche Pestizide. Wenn man zum Beispiel Insekten abtöten möchte, nutzt man Insektizide. Bei Pilzen kommen Herbizide zum Einsatz. Akarazide setzen den Spinnen zu, Molluskizide töten Schnecken und Rodentizide töten Nagetiere.
Haus und Gartenpestizide nutzen wir meist im privaten Haushalt oder im Garten, um ungebetene Tiere wie Fliegen, Ameisen oder Schnecken zur Strecke zu bringen.

Pestizide bleiben dabei leider nicht ohne unerwünschte Nebenwirkungen. So machen zum Beispiel Insektengifte, die gegen Schädlinge wie Blattläuse eingesetzt werden, auch vor "Nützlingen" wie Marienkäfern welche ihrerseits die Blattläuse dezimieren, nicht halt. Auch Bienen, Hummeln und Schmetterlinge, die für die Bestäubung der Pflanzen so wichtig sind, zählen zu ihren Opfern.

Auch in Tirol werden einige Felder mit Pestiziden behandelt. | Foto: Pixabay/barskefranck (Symbolbild)

In Österreich hat jedes Pestizid allerdings detaillierte Auflagen für die Anwendung. Ob diese Pestizide für die Anwendung in der Landwirtschaft zugelassen sind und/oder für Haus und Garten bestimmt sind spielt dabei keine Rolle. Die Anwendungen geben vor, wann, wie oft, in welchen Mengen, auf welchen Pflanzen und gegen welche Schädlinge das Pestizid eingesetzt werden darf. 
Bienengiftige Mittel dürfen zum Beispiel nicht auf im Freien blühende Pflanzen gespritzt werden, Unkrautvernichtungsmittel nicht auf versiegelte Flächen, um das Grundwasser zu schützen oder gespritzte Lebensmittel dürfen erst nach Ablauf einer bestimmten Frist geerntet werden, da sonst die Pestizidgrenzwerte überschritten werden.

Verbote von bienentödlichen Insektiziden in Österreich

Die am häufigsten eingesetzten Insektengifte sind die sogenannten Neonicotinoide. Sie werden in der Landwirtschaft aber auch im Privaten eingesetzt. Die Wirkung der Neonicotinoide ist für Insekten dramatisch. Bereits kleine Mengen töten oder schädigen ihr Nervensystem. Bei diesen Auswirkungen ist es auch kein Wunder, das Neonicotinoide Hauptmitverursacher des Bienensterbens sind.

Neonicotinoide sind Mitverursacher des Bienensterbens. | Foto: Pixabay/MostafaElTurkey36 (Symbolbild)

Für Menschen sind die Neonicotinoide indirekt schädlich. Denn wenn Honigbienen und andere wildlebene Insekten getötet oder geschädigt werden, kann die Bestäubungsleistung nicht mehr erbracht werden. Diese hat immerhin einen jährlichen volkswirtschaftlichen Nutzen von 15 Milliarden Euro. Ein Drittel unserer Nahrungsgrundlage würde ohne die Insekten wegfallen. Die Auswirkungen auf die Gesundheit von Bienen und Mensch durch einen Pestizid-Cocktail in Honig und Pollen sind noch nicht hinreichend untersucht worden. Trotzdem können gesundheitsschädigende Wirkungen auf Menschen nicht ausgeschlossen werden.

Ein kleiner Erfolg ist immerhin, das drei besonders bienengefährliche Neonicotinoid-Wirkstoffe – Clothianidin, Thiomethoxam und Imidacloprid – 2013 von der EU-Kommission vorübergehend verboten wurden. Im April 2018 stimmten die EU-Mitgliedsstaaten erneut ab und beschlossen ein dauerhaftes Verbot dieser Neonicotinoide im Freiland.

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