AK Tirol Falter
Sozialrechtliche Bestimmungen 2019

- Die Pension erhöht sich, die Rezeptgebühren werden allerdings auch höher.
- Foto: Pixabay/analogicus (Symbolbild)
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TIROL. Jährlich ändern sich die Werte für zum Beispiel die Höchstbeitragsgrundlage, die Geringfügigkeitsgrenze oder die Grenze für die Befreiung von der Rezeptgebühren. Damit die Tiroler ArbeitnehmerInnen gut informiert sind, hat die AK Tirol wieder die wichtigsten Bestimmungen für 2019 in einem handlichen Falter zusammengefasst.
Sozialrechtliche Bestimmungen 2019
Geändert hat sich für dieses Jahr einiges. Die Pension 2019 wurde um 2 bis 2,6 Prozent erhöht. Allerdings sieht es bei der Rezeptgebühr etwas schlechter aus. Diese wurde auf 6,10 Euro angehoben. Zudem auch das monatliche Netto-Einkommen für die Befreiung auf 933,06 Euro für Alleinstehende bzw. 1.398,97 Euro für Ehepaare. Auch bei Kindern gibt es die Erhöhung, hier erhöht sich der Grenzbetrag für jedes Kind auf 143,97 Euro.
Beim Pflegegeld liegen die Werte nun bei Stufe 1, mit mehr als 65 Stunden im Monat, bei monatlichen 157,30 Euro. Der Zuschuss erhöht sich je nach Pflegestufe bis zu 1.688,90 Euro pro Monat bei Stufe 7.
Familienbeihilfe & Kinderbetreuungsgeld
Bei der Höhe der Familienbeihilfe kommt es auf das Alter des Kindes sowie der Anzahl der Kinder an. Ab der Geburt eines Kindes beträgt die Beihilfe zum Beispiel nun 114 Euro pro Monat.
Der neue AK Tirol Falter bietet auch Infos zum Kinderbetreuungsgeld an. Hier können Eltern zum Beispiel zwischen einem Kinderbetreuungsgeld-Konto oder einer einkommensabhängigen Variante wählen. Der passende Rechner findet sich HIER.
Den neuen AK Falter kann man kostenlos unter der Hotline 0800/22 55 22 – 1616 anfordern oder online HIER runterladen.
Weitere Informationen und Tipps der AK Tirol auf meinbezirk.at
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