Umfrageergebnis
TirolerInnen wissen nicht, welche Zuschüsse ihnen zustehen

- Viele Tirolerinnen und Tiroler kennen sich bei all den Zuschüssen nicht mehr aus und wissen nicht, welche Förderungen ihnen zustehen.
- Foto: Pixabay/martaposemuckel (Symbolbild)
- hochgeladen von Lucia Königer
In Zeiten der Teuerungen hat die Bundes- und Landesregierung einige Maßnahmen ergriffen, um der Bevölkerung unter die Arme zu greifen. Doch fast jeden Monat gibt es Änderungen und wieder andere Förderungen. Wer blickt da überhaupt noch durch?
TIROL. Wie aus unserer Umfrage deutlich hervorgeht, kennen sich die meisten TirolerInnen beim "Zuschuss-Chaos" nicht mehr aus.
Ergebnis unserer Umfrage der Woche zu den Zuschüssen
Hier das Ergebnis unserer Umfrage der Woche*
- Insgesamt haben 302 Leserinnen und Leser an unserer Umfrage der Woche zu den Zuschüssen teilgenommen.
- 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer geben an, dass sie sehr froh sind, in der jetzigen Situation unterstützt zu werden.
- 197 Teilnehmerinnen und Teilnehmer geben an, dass sie sich nicht auskennen, und nicht wissen, welcher Zuschuss ihnen zusteht.
- 90 Leserinnen und Leser geben an, dass sie keinen Anspruch auf Förderungen haben.
Bei unserer Umfrage der Woche zu den Zuschüssen haben 302 Leserinnen und Leser teilgenommen. Die Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer – nämlich 65,23 Prozent – geben an, dass sie sich bei den Förderungen nicht auskennen und. nicht wissen, welche Zuschüsse ihnen zustehen. 4,97 Prozent geben an, dass sie sehr froh sind, in der jetzigen Situation unterstütz zu werden. 29,8 Prozent haben keinen Anspruch auf Förderungen.
Was ist der "Tirol-Zuschuss"?
Der "Tirol-Zuschuss" soll vor allem Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen entlasten. Über 30 Millionen Euro nimmt das Land dafür in die Hand. Laut dem Landeshauptmann könne eine vierköpfige Familie zum Beispiel bis zu 900 an Förderungen erhalten.

- Der Tirol-Zuschuss unterteilt sich in den Heizkostenzuschuss und den Wohnkostenzuschuss.
- Foto: © Land Tirol
- hochgeladen von Lucia Königer
Die Voraussetzungen
- Voraussetzung für den Tirol-Zuschuss ist ein Hauptwohnsitz in Tirol
- Das Einkommen aller Personen im Haushalt darf eine gewisse Grenze nicht überschreiten
Generell wird der Zuschuss in den Heizkostenzuschuss und den Wohnkostenzuschuss geteilt. Beide Zuschüsse haben wiederum unterschiedliche Voraussetzungen.
Der Heizkostenzuschuss – Höhe und Voraussetzungen
Pauschal beträgt der Heizkostenzuschuss 250 Euro. Nicht bezugsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherungs- bzw. Grundversorgungsleistung beziehen sowie BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder SchülerInnen- und StudentInnenheimen.
Einkommensgrenzen beim Heizkostenzuschuss
- 1100 Euro pro Monat netto für alleinstehende Personen
- 1700 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebens- und Wohngemeinschaften
- 300 Euro pro Monat für jede weitere Person
Der Wohnkostenzuschuss – Höhe und Voraussetzungen
Die Höhe des Wohnkostenzuschusses beginnt bei 250 Euro, die tatsächliche Höhe ist abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße. Nicht bezugsberechtigt sind BezieherInnen einer Grundversorgungsleistung, BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder SchülerInnen- und StudentInnenheimen.
Beim Wohnkostenzuschuss sind allerdings auch MindestsicherungsbezieherInnen zuschussberechtigt, eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich, sie erhalten amtswegig ein Antragsformular übermittelt.
Einkommensgrenzen beim Wohnkostenzuschuss
Für den Wohnkostenzuschuss sind drei Grenzen definiert, nach denen sich dann auch die Höhe des Zuschusses richtet. Je mehr man verdient, desto geringer fällt der Zuschuss aus. Wenn man die Maximalgrenze der Einkommensgrenze 3 überschreitet, erhält man keinen Zuschuss.
Einkommensgrenze 1:
- 1100 Euro pro Monat netto für alleinstehende Personen
- 1700 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebens- und Wohngemeinschaften
- 300 Euro pro Monat für jede weitere Person
Je nach Haushaltsgröße variiert dann die Höhe des Zuschusses wie folgt:
- Eine Person: 350 Euro
- Zwei Personen: 450 Euro
- weitere Personen: Erhöhung um je 100 Euro
Einkommensgrenze 2:
- 1500 Euro pro Monat netto für alleinstehende Personen
- 2200 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebens- und Wohngemeinschaften
- 300 Euro pro Monat für jede weitere Person
Je nach Haushaltsgröße variiert dann die Höhe des Zuschusses wie folgt:
- Eine Person: 300 Euro
- Zwei Personen: 375 Euro
- weitere Personen: Erhöhung um je 75 Euro
Einkommensgrenze 3:
- 2000 Euro pro Monat netto für alleinstehende Personen
- 2800 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebens- und Wohngemeinschaften
- 300 Euro pro Monat für jede weitere Person
Je nach Haushaltsgröße variiert dann die Höhe des Zuschusses wie folgt:
- Eine Person: 250 Euro
- Zwei Personen: 300 Euro
- weitere Personen: Erhöhung um je 50 Euro
Wie kann ich den "Tirol-Zuschuss" beantragen?
Anträge sind elektronisch oder per Post bis zum 31. Oktober 2023 möglich. HIER geht es zum Online-Formular der Beantragung.
Erforderliche Unterlagen sind alle aktuellen monatlichen Einkommensnachweise aller volljährigen im gemeinsamen Haushalt gemeldeter Personen sowie Alimente.
Mit dem Tirol-Zuschuss-Rechner, könnt ihr auch ganz einfach ausrechnen lasse, welche Zuschüsse euch zustehen. HIER geht es zum Zuschuss-Rechner
*Die Umfrage ist nicht repräsentativ
Die aktuelle Umfrage:
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