Kika/Leiner-Insolvenz:
Was Kunden jetzt wissen müssen

Informationen und Hilfe: Die AK Tirol berät Kunden zur Kika/Leiner-Insolvenz und unterstützt bei Fragen rund um Verträge und Forderungen. | Foto: Alois Huemer
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Nach dem Scheitern des Sanierungsverfahrens steht fest, dass die Möbelkette Kika/Leiner erneut Insolvenz angemeldet hat. Details zum kommenden Insolvenzantrag sind derzeit noch unklar. Für Kunden wirft diese Situation viele Fragen auf. Die AK-Tirol berät.

TIROL. Im Falle einer Insolvenz hat der Insolvenzverwalter das Recht, bestehende Verträge entweder zu erfüllen oder davon zurückzutreten. Kunden hingegen haben keine Wahlmöglichkeit und sind an die Entscheidung des Insolvenzverwalters gebunden. Falls der Verwalter den Vertrag aufrechterhält, muss die vertraglich vereinbarte Leistung – etwa die Lieferung einer Küche – erbracht werden, woraufhin auch der verbleibende Kaufpreis fällig wird. Bei einem Rücktritt des Insolvenzverwalters haben Kunden hingegen grundsätzlich keinen Anspruch auf vollständige Rückerstattung ihrer Anzahlung. Diese muss im Insolvenzverfahren als Forderung angemeldet werden, wobei nur die festgelegte Quote zurückgezahlt wird.

Laut medialen Berichten sollen die von Kunden bereits geleisteten Anzahlungen auf Extrakonten abgesichert sein, dennoch raten die AK Konsumentenschützer zur Vorsicht.

Kika/Leiner hat auf den jeweiligen Homepages folgende direkte Kontaktadressen angeführt:

Bei Fragen zu Ihrer (ausstehenden) Lieferung senden Sie bitte eine E-Mail an termin-150@leiner.at oder rufen Sie 059077/100870 an. Für alle anderen Fragen: 02742/8051990

Gutscheine vor dem Wertverlust: Kunden sollten Kika/Leiner-Gutscheine möglichst bald einlösen, um Verluste zu vermeiden. | Foto: aurena.at
  • Gutscheine vor dem Wertverlust: Kunden sollten Kika/Leiner-Gutscheine möglichst bald einlösen, um Verluste zu vermeiden.
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Die AK Tirol hat folgende Tipps zusammengestellt:

Ich habe einen Vertrag abgeschlossen, aber noch keine Anzahlung geleistet.
In diesem Fall könnten Kunden fällige Anzahlungen möglicherweise verweigern, wenn die Leistungserbringung durch die schlechten Vermögensverhältnisse des Unternehmers gefährdet ist, diese vor Vertragsabschluss nicht bekannt waren und keine Sicherstellung durch den Unternehmer erfolgt (Unsicherheitseinrede). Die Unsicherheitseinrede greift jedoch nicht, wenn die Anzahlungen abgesichert sind (etwa durch eine Bankgarantie).

Ich habe einen Vertrag abgeschlossen und eine Anzahlung bereits geleistet.
In diesem Fall können Kunden die Anzahlung rechtlich nicht zurückverlangen. Es ist daher ratsam, in solchen Fällen umgehend mit dem Unternehmen bzw. dem Insolvenzverwalter Kontakt aufzunehmen, um abzuklären, ob der abgeschlossene Vertrag erfüllt wird bzw. eine bereits geleistete Anzahlung entsprechend abgesichert wurde.

Ich habe noch einen Gutschein.
Wer im Besitz eines Kika/Leiner-Gutscheines oder einer Warengutschrift ist, sollte diesen – wenn möglich – noch möglichst rasch einlösen und am besten lagernde Waren kaufen, die sofort mitgenommen werden können. Meist wird ein Gutschein bei einem Konkurs wertlos. Man kann dann eine (Gutschein-) Forderung im Insolvenzverfahren anmelden, wofür zusätzlich eine Gebühr von 25 Euro zu bezahlen ist. Wieviel man dann vom Gutscheinwert tatsächlich zurückbekommt, entscheidet sich im Verfahren. Oftmals sind die Quoten gering, sodass sich gerade bei Gutscheinen über geringere Summen Forderungsanmeldungen oft gar nicht rentieren.

Ich habe noch keinen Vertrag abgeschlossen, möchte aber etwas kaufen bzw. einen Vertrag abschließen.
In diesem Fall ist es in der aktuellen Situation ratsam, keine Anzahlungen mehr zu leisten, sondern den gesamten Preis erst zu zahlen, wenn die Ware vollständig übergeben wird bzw. möglichst nur lagernde Waren zu erwerben, die sofort mitgenommen werden können. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Kunden die Anzahlung nur mehr in Höhe der Quote zurückerhalten. Zusätzlich ist - vor allem bei teureren Produkten - zu beachten, dass im Falle eines Konkurses Gewährleistungsrechte verloren gehen könnten.

Kika/Leiner-Filialen vor der Schließung: Kunden sollten sich über ihre Rechte und Möglichkeiten in der aktuellen Insolvenzsituation informieren. | Foto: kika/leiner
  • Kika/Leiner-Filialen vor der Schließung: Kunden sollten sich über ihre Rechte und Möglichkeiten in der aktuellen Insolvenzsituation informieren.
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Bei Fragen helfen die Konsumentenschützer der AK Tirol unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/22 55 22 – 1818

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