Prozess am Landesgericht
24-Stunden-Pflegerin wegen Raubes vor Gericht
BEZIRK TULLN. „Die Vorwürfe sind unrichtig“, erklärte eine 38-jährige Rumänin am Landesgericht St. Pölten und bestritt damit die Annahme der Staatsanwaltschaft, wonach sie eine Frau aus dem Bezirk Tulln, bei der sie als 24-Stunden-Pflegerin tätig war, mit Medikamenten betäubt und ihr Bargeld und Schmuck im Gesamtwert von 28.000 Euro geraubt habe.
Der Vorfall soll sich in der Nacht zum 19. März 2022 ereignet haben, als es gegen drei Uhr zum Wechsel der Betreuungskräfte gekommen war. Wie die körperlich eingeschränkte Pensionistin berichtete, sei sie in dieser Nacht kurz aufgewacht, habe sich jedoch ausgesprochen benommen gefühlt. Sie habe die Pflegerin, die mit einem gelben Koffer nahe der Terrassentüre in ihrem Zimmer gesehen, also nahe einer Aufbewahrungsbox, in der sie auch eine schwarze Handtasche mit 18.000 Euro Bargeld aufbewahrt hatte, das sie zur Auszahlung eines Kredites verwenden wollte. Aufgefallen war ihr auch, dass der Kratzbaum ihrer Katze, der vor der Box stand, verschoben worden war.
Als die Pflegerin bemerkte, dass die Frau wach war, gab sie ihr ein „Busserl auf die Stirn“ und fragte, ob sie wieder kommen dürfe. Sie habe nur genickt und sei sofort wieder eingeschlafen. So eine Benommenheit kenne sie nur aus der Zeit, in der sie Psychopharmaka nahm. Sie habe diese zwar abgesetzt, doch noch einige Tabletten zu Hause.
Bargeld und Schmuck verschwunden
Als sie einige Tage später die nachfolgende Pflegerin bat, ihr die schwarze Tasche zum Bett zu bringen, habe sie erschrocken festgestellt, dass das Bargeld fehlte. Darüber hinaus waren auch Schmuckstücke und diverse andere Sachen weg.
„Die hat eingepackt, was ihr gefallen hat!“,
meinte das per Videokonferenz zugeschaltete Opfer, bei dem der Richter davon ausging, dass es an einer beginnenden Demenz leiden könnte.
Die Frau habe in den 28 Tagen die Tabletteneinnahme gänzlich verweigert, behauptete dagegen die Beschuldigte. Sie habe nachts meist gar nicht geschlafen und sei auch wach gewesen, als sie sie zuletzt gesehen habe. Vom Inhalt der Box habe sie gar nichts gewusst, besagte Tasche auch nie gesehen, so die Rumänin. Dem konterte der Richter, dass auf den Zippverschlüssen der Tasche unter anderem auch DNA-Spuren der Angeklagten sichergestellt werden konnten.
„Was Sie sagen, ist wissenschaftlich nicht zu erklären“,
kommentierte er darüber hinaus die Aussage der Beschuldigten.
Aufgrund der Aussage der zweiten Pflegekraft ergab sich die Notwendigkeit, eine Angehörige des Opfers als Zeugin zu befragen, weshalb der Richter den Prozess vertagte.
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