Gerichtsprozess
DNA Test belastet Pflegekraft wegen Diebstahl
DNA-Treffer belastete Pflegerin wegen Vorwurf des Diebstahls. Am Landesgericht St. Pölten wurde der Fall nun behandelt
BEZIRK TULLN. Auch in der fortgesetzten Verhandlung gegen eine 24-Stunden-Pflegerin am Landesgericht St. Pölten beharrte die Angeklagte, eine 38-jährige Rumänin, darauf, nicht schuldig zu sein. In der Folge akzeptierte sie auch das Urteil des Schöffensenats nicht. Verteidiger Michael Vallender legte Nichtigkeitsbeschwerde ein, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Laut Anklage soll die Rumänin in der Nacht zum 19. März 2022 aus einer, in einer Box versteckten Tasche 15.000 Euro, sowie Schmuck und einen weiteren Bargeldbetrag von mehreren hundert Euro gestohlen haben. Der Vorfall soll sich gegen drei Uhr morgens, als es zum Wechsel der Betreuungskräfte gekommen war, zugetragen haben. Wie die körperlich eingeschränkte Pensionistin aus dem Bezirk Tulln berichtete, sei sie in dieser Nacht kurz aufgewacht, habe sich jedoch ausgesprochen benommen gefühlt. Sie habe die Pflegerin mit einem gelben Koffer nahe der Terrassentüre in ihrem Zimmer, also nahe der Aufbewahrungsbox wahrgenommen, sei jedoch gleich wieder eingeschlafen.
Opfer mit Schlaftabletten betäubt?
Dementsprechend ging die Staatsanwaltschaft zunächst davon aus, dass die Rumänin ihr Opfer mit Schlaftabletten in einen wehrlosen Zustand versetzt habe, weshalb sie sich vorerst wegen Raubes zu verantworten hatte (die Bezirksblätter berichteten).
Am Ende des Prozesses erklärte Staatsanwalt Karl Fischer, dass das Verabreichen der Schlafmittel infrage zu stellen sei und man daher eher von einem schweren Diebstahl auszugehen habe. Am stärksten belastete die Rumänin eine DNA-Spur auf dem Griff der Tasche, zumal sie selbst angegeben hat, diese Tasche nie gesehen beziehungsweise berührt zu haben. Sie habe möglicherweise die Box, in der sich die Tasche befand, abgestaubt. Dass sich das Geld, wie Vallender erklärte, bereits seit 2019 in der Tasche befand und daher viele Leute für den Diebstahl infrage kämen, wies der vorsitzende Richter zurück, da eine Cousine der Pflegebedürftigen als Zeugin bestätigte, dass sich das Geld ein bis zwei Wochen vor dem 19. März noch in der Tasche befunden habe.
Zuletzt verurteilte der Senat die Angeklagte wegen schweren Diebstahls zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und zur Schadensgutmachung in Höhe von 16.000 Euro. Sie nehme das Urteil nicht an, weil sie das nicht gemacht habe, protestierte die Rumänin danach gegenüber den Anwesenden vor dem Gerichtssaal.
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