Silvester
Feuerwerke sind Belastung
Der Gemeinderat legt fest, das Feuerwerksverbot auf allen Kanälen kommunizieren zu wollen.
TULLN (mt). Schon Tage vor dem 31. Dezember hört man die laute Knallerei auf den Straßen. Menschen und Tiere sind davon betroffen und fürchten sich vor dem Jahreswechsel. Was viele gar nicht wissen: Im Ortsgebiet ist das Abschießen von Feuerwerkskörpern gesetzlich verboten. An das halten sich aber viele Bürger nicht.
Die Grünen stellten in der Gemeinderatssitzung einen Dringlichkeitsantrag, "die Stadtgemeinde möge über alle ihr verfügbaren Kanäle auf das Feuerwerksverbot aufmerksam machen".
Was darf man?
Grundsätzlich gibt es zwei Kategorien. Kreisel, Irrlichter und Knallerbsen fallen dabei unter die erste Kategorie. "Der Besitz ist ab dem 12. Lebensjahr erlaubt", weiß Bezirkshauptmann Andreas Riemer. Zu Silvester kommen aber hauptsächlich Feuerwerke der Kategorie 2 zum Einsatz. Diese zu besitzen ist grundsätzlich ab dem 16. Lebensjahr erlaubt, aber: "Die Verwendung dieser Gegenstände ist jedoch innerhalb des Ortsgebietes verboten – Silvester stellt hier keine Ausnahme dar", hält der Bezirkshauptmann ganz klar fest. Mit den Feuerwerken steigt auch die Feinstaubbelastung. Also ist die Umwelt in gleicher Maßen betroffen. Besonders Leidtragende sind aber die Tiere am 31. Dezember.
Andrea Stark, Obfrau der Tullner Pfotenhilfe, hält einige Ratschläge parat, wie man den Vierbeinern Silvester so angenehm wie möglich machen kann. Bei Hunden ist es ratsam nur die halbe Portion an Essen zu geben, damit das Tier nicht zu oft raus muss. Jalousien herunterlassen, so sieht der Hund die aufblinkenden Raketen nicht. "Manchen Hunden hilft es, wenn der Fernseher laut läuft, dadurch ‚überhören’ sie manchen Knall", erklärt die Obfrau.
Räume ohne Fenster sind am besten geeignet als Aufenthaltsort. Bei Wohnungskatzen gilt ebenfalls: Für die Katzen einen Unterschlupf bereitstellen. "Alles absolut ausbruchsicher machen, wenn eine Wohnungskatze zu Silvester auskommt, bedeutet das meist ihr Todesurteil", weiß Stark. Freigänger so früh wie möglich an dem Tag hereinholen.
Pyrotechnikgesetz und -Verordnung
Das Abschießen von Feuerwerkskörpern ist mittels Bundesgesetz und kommunaler Verordnung geregelt. Grundsätzlich: Im Ortsgebiet sind Feuerwerke verboten. Feuerwerke der Kategorie F1 und F2 können auf Basis einer Verordnung an bestimmten Teilen des Ortsgebietes von diesem Verbot ausgenommen werden – in Tulln ist dies im Bereich des Sporns beim Gästehafen der Fall.
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