Gerichtsverhandlung
Frau mit Buschmesser bedroht und vergewaltigt
Wegen zahlreicher massiver Sexualdelikte, Körperverletzungen und Drohungen musste sich ein 38-jähriger Ukrainer vor einem St. Pöltner Schöffensenat verantworten. An den Aussagen des Opfers gab es keinen Zweifel. Das rechtskräftige Urteil: sechs Jahre Freiheitsstrafe.
ST. PÖLTEN/BEZIRK TULLN. Der Beschuldigte wohnte mit seiner 47-jährigen Lebensgefährtin seit Juli 2022 im Bezirk Tulln, Anfang September 2023 wollte die Frau ihn verlassen. Es werde ihr nicht gelingen, erklärte er, „… weil ich dich aus dem Fenster schmeiße!“
Mitte September warf er die 47-Jährige zunächst auf den Boden, drückte sie danach gegen die Wand und würgte sie. Als sie aufgrund des Vorfalles am nächsten Tag keinen Sex wollte, gab er ihr eine Ohrfeige und meinte, sie dürfe nicht „nein“ sagen, sonst würde alles viel schlimmer für sie. Danach kam es zur ersten Vergewaltigung, weitere vier folgten bis Mitte Oktober.
Mehrere Vergewaltigungen
Ohne Gewalt, jedoch mit massiven Einschüchterungen setzte er sich in dieser Zeit auch gegen ihre sexuelle Selbstbestimmung hinweg und vollzog etwa 20 Mal den Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen, wobei es am 25. September darüber hinaus zur Eskalation kam. Dabei schlug er ihren Kopf mehrfach gegen die Wand, warf die Frau zu Boden und drosch mit einem Holzkreuz auf ihren Kopf. Schließlich holte er ein Messer und hielt es dem Opfer an Hals und Bauch. Als er am 10. Oktober seinem Verhalten mit einem Buschmesser Nachdruck verlieh und sagte:
„Ich habe dieses Messer gekauft, um jemanden umzubringen“,
wandte sich die Frau an eine Flüchtlingsbetreuerin.
Vorwürfe bestritten
Vor der Polizei bestritt der Ukrainer alle Vorwürfe, vor dem Untersuchungsrichter bekannte er sich umfassend schuldig, im Prozess reduzierte sich dieses Geständnis auf ein Minimum. Auf die Frage von Richterin Doris Wais-Pfeffer, wofür er etwa das Buschmesser brauchte, erklärte er, dass er damit eine ukrainische Rote-Rüben-Suppe zubereite.
Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz sprach von Panikattacken und Schlafstörungen der Frau, für die sie Schmerzensgeld in Höhe von 3.500 Euro zugesprochen bekam. Während Verteidiger Martin Engelbrecht darauf verwies, dass der Angeklagte unter dem Tod seines Vaters besonders litt und seine Erinnerungslücken in der Folge auf übermäßigen Alkoholkonsum zurückzuführen seien, meinte Wais-Pfeffer: „Er tut sich am meisten selbst leid.“ Seine Verantwortung sei nicht nachvollziehbar und er zeige sich nicht einsichtig, begründete die Richterin das Urteil, das der Beschuldigte nach einer ausführlichen Beratung mit Verteidiger Engelbrecht annahm.
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