Fußballer nach Siegesfeier tödlich verunglückt
Dramatische Szenen vor dem Landesgericht St. Pölten: Die Schwester des tödlich verunglückten Marc P. stellt die Gerechtigkeit der Justiz lautstark schluchzend in Frage. Zehn Monate bedingte Freiheitsstrafe für den Todeslenker, der das Leben der gesamten Familie dramatisch verändert hat.
TULLN. Als stolzer Torschütze habe sich ihr Sohn nach dem Fußballmatch FC Tulln gegen Langenlebarn am 23. Juni 2011 von ihr verabschiedet, erzählte die Mutter des 19-Jährigen. Kurz danach erfuhr sie, dass es ihre letzte Begegnung mit ihrem Kind war. „Unser ganzes Leben ist zerstört. Nichts ist mehr so, wie es einmal war“, ergänzte der Onkel des Verunglückten, der seinen Neffen am Unfallort noch in den Armen hielt.
Verändert dürfte sich auch das Leben des Lenkers haben, immerhin handelte es sich bei dem Toten um einen Freund und Mannschaftskollegen. Man feierte an diesem Tag den Sieg des FC Tulln. Auch Rafael P., 23 Jahre alt, genehmigte sich drei Achterl Wein, obwohl er wusste, dass er seinen 265 PS-Boliden noch lenken werde. Marc P. und David K. fuhren in seinem Wagen mit.
Mit 0,68 Promille, nicht angegurtet und zu schnell raste der Fußballer gegen die Einbahn. Als er einen Streifenwagen bemerkte, der ihm mit eingeschaltetem Blaulicht folgte, bog er ab. Plötzlich rammte er mit mehr als 70 km/h den Randstein im Kreisverkehr so heftig, dass die Felge des linken Reifens brach und der Reifen ihn überholte. Statt stehen zu bleiben , fuhr er weiter – die Bremsen hätten keine Wirkung gezeigt, rechtfertigte der Beschuldigte im Prozess sein Verhalten. Beim nächsten Kreisverkehr krachte es abermals. Der Wagen überschlug sich und prallte gegen das Fundament einer Unterführung. Während der Lenker leicht verletzt aus dem Autowrack stieg, musste sein Beifahrer mit schwersten Verletzungen ins Krankenhaus. Der Torschütze am Rücksitz war sofort tot.
„Ich habe lange eine unbedingte Strafe überlegt, ich will Ihnen aber Ihren Lebensweg nicht verbauen“, begründete Richterin Andrea Humer die bedingte Strafe, die mit einer Probezeit von drei Jahren das Verantwortungsgefühl des Angeklagten erhöhen soll. Die Klärung der Schadensgutmachung übernimmt die Zivilrechtssprechung. „Da wird noch einiges auf Sie zukommen“, prophezeit die Richterin, deren Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
2 Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.