Graffiti-Sünder vor Gericht
BEZIRK TULLN (ip). Zwei Jugendliche sollten sich am Landesgericht St. Pölten den Vorwürfen von Staatsanwalt Patrick Hinterleitner, der ihnen schwere Sachbeschädigung zur Last legte, stellen. Während der 15-Jährige ein umfassendes Geständnis ablegte, glänzte der mitangeklagte 14-Jährige durch unentschuldigte Abwesenheit.
An seiner Stelle stand seine verzweifelte Mutter im Saal, die derzeit selbst nicht weiß, wo sich ihr außer Kontrolle geratener Sohn befindet. Auch Verteidiger Roland Schöndorfer, der auf die intensiven Bemühungen der Mutter hinwies, gelang es bis zum Prozess nicht, mit dem 14-Jährigen zu sprechen. Richter Markus Grünberger setzte einen eigenen Verhandlungstermin für den Burschen an, zu dem er in Polizeibegleitung vorgeführt werden soll.
Mit Graffiti verunstaltet
Gegenstand der Gerichtsverhandlung waren zahlreiche Schmierereien in Tulln, wo vor allem die beiden Beschuldigten im Oktober 2018 unter anderem die Außenmauer der Kirche, die Stadtmauer, eine Telefonzelle, sowie diverse Fassaden von Häusern und Gartenmauern mit Graffiti-Lack verunstalteten.
„A.C.A.B.“ (Akronym für „All cops are bastards“), eine Parole, die vorwiegend von jugendlichen Autonomen, Skinheads, Hooligans und anderen Subkulturen verwendet wird, stand dabei meist im Mittelpunkt der unerwünschten Malereien, für deren teilweise Entfernung vorerst der Vater des 15-Jährigen finanziell aufkam. „Selbstverständlich“, meinte dieser, werde er das Geld vom Junior zurückholen.
"Wollten cool sein"
Auf die Frage Grünbergers nach dem Warum, antwortete der Schüler: „Weil wir cool sein wollten!“ Verteidigerin Heide Strauss notierte weitere Forderungen der Geschädigten und wies in ihrem Plädoyer auf die Unbescholtenheit des Jugendlichen hin, der aus seinen Fehlern gelernt habe.
Dass es sich bei den Verunstaltungen um schwere Sachbeschädigungen gehandelt habe, erklärte der Richter damit, dass etwa die Stadtmauer unter Denkmalschutz stehe und Kirchen als besondere Gebäude zu werten seien. Dem reuigen Sünder bot er aufgrund der Milderungsgründe eine von allen akzeptierte Diversion in Form von 80 Stunden gemeinnütziger Leistungen an.
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Graffiti-Sünder am Stadtturm, 31. Oktober 2018.
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