Landesgericht St. Pölten
Jugendliche zogen Spur der Verwüstung in Tulln
„Langeweile“ nannte ein 17-Jähriger als Motiv für seinen Streifzug durch das nächtliche Tulln, bei dem er gemeinsam mit einem noch nicht strafmündigen Freund eine Spur der Verwüstung zog. Dafür musste er sich nun in St. Pölten vor Jugendrichter Markus Grünberger verantworten.
TULLN. Zu den Vorwürfen von Staatsanwältin Barbara Kirchner bekannte sich der Arbeitslose, soweit es seine Erinnerungen zuließen, schuldig. Blödsinn habe er schon öfter gemacht,
„aber nicht sowas Bescheuertes“,
beteuerte er. Man sei in der Nacht vom 1. auf den 2. Oktober zunächst zu dritt in Tulln unterwegs gewesen und habe Alkohol, unter anderem eine Flasche Wodka getrunken. Bereits alkoholisiert zog der Angeklagte danach nur mit einem Freund und einer weiteren Flasche Wodka weiter. Ein abgestelltes KTM-Fahrrad, sowie ein rosa Tretroller schienen ihnen brauchbar, ihre Tour fortzusetzen. Auf die Frage des Richters nach der alkoholbedingten Beeinträchtigung meinte der geübte Trinker:
„Es war mir eigentlich alles wurscht!“
Und warum sein unmündiger Komplize einen Hammer bei sich hatte, wisse er nicht.
Immerhin versuchten die Burschen damit einen Zigarettenautomaten aufzuschlagen, bevor sie in einen Kebabstand eindrangen und sich mit Essen und Getränken versorgten. Auf ihrem Weg zum Friedhof zerkratzten sie mit einem Messer den Lack eines PKWs, zerstörten die Gegensprechanlage eines Mehrparteienhauses, sowie die Einfassung eines Blumenbeetes, bis sie schließlich insgesamt 26 Grabstätten verwüsteten. Zuletzt kam der Hammer noch bei einer Tankstelle zum Einsatz. Sie zertrümmerten damit die Scheibe der Eingangstüre und bedienten sich an Alkohol und Zigaretten. Vor den aufmerksam gewordenen Polizeibeamten versuchten sie zunächst zu flüchten, verbrachten die Zeit zur Ausnüchterung jedoch schließlich in Polzeigewahrsam.
Bewährungsstrafe und Schadensgutmachung
In Absprache mit Verteidiger Erich Gemeiner anerkannte der 17-Jähige den Großteil der Schadensforderungen, wobei Privatbeteiligtenvertreter Philipp Zeidlinger hinsichtlich des Schadens am PKW noch auf die Einvernahme des zweiten Täters, der dafür alleine verantwortlich sein könnte, warten muss. Diesen Anklagepunkt schied Grünberger vorerst aus. Darüber hinaus meinte er:
„Zusammengefasst, ein Wahnsinn, was da in einer Nacht passiert ist; offensichtlich dem Alkohol geschuldet!“
Er verurteilte den Jugendlichen zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten, sowie zur beantragten Schadensgutmachung in Höhe von knapp 10.000 Euro. Darüber hinaus ordnete er für die dreijährige Probezeit Bewährungshilfe, psychiatrische Behandlung und eine Suchttherapie an (rechtskräftig).
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