Prozess am Landesgericht
Jugendlicher abermals vor dem Richter

Richter Markus Grünberger | Foto: Probst
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Zu seinem Prozess am Landesgericht St. Pölten im Mai vergangenen Jahres musste ein 15-Jähriger aus dem Bezirk Tulln von der Polizei vorgeführt werden. Wegen Fassadenschmierereien erhielt er von Jugendrichter Markus Grünberger eine Diversion in Form von 80 Stunden gemeinnütziger Arbeiten, von denen er nur wenige Stunden tatsächlich leistete.

BEZIRK TULLN (ip). Stattdessen engagierte er sich anderweitig mit Einbrüchen, Diebstählen, schwerer Sachbeschädigung, Körperverletzung, Nötigung und der Veröffentlichung eines Gewaltvideos, weshalb er diesmal freiwillig und in Begleitung zweier mitangeklagter Jugendlicher abermals vor Gericht erschien.
Wie schon bei seinem ersten Prozess gab er Verfahrenshelfer Roland Schöndorfer im Vorfeld keine Möglichkeit eines Kontaktgesprächs, obwohl ihm der Rechtsbeistand kostenlos zur Verfügung gestellt wurde.

Faustschläge und Diebstähle

Die beiden mitangeklagten Schüler bekannten sich zu den Vorwürfen von Staatsanwältin Nicole Elsinger schuldig, wobei unter anderem Verteidiger Herbert Hoffmann auf die bisherige Unbescholtenheit seines Mandanten verwies. Ihre Tatbeiträge, einerseits zur Körperverletzung, wobei ein weiterer Jugendlicher Faustschläge einzustecken hatte, andererseits zu teils versuchten Einbrüchen und Diebstählen im Oktober vergangenen Jahres sollen die Burschen mit gemeinnützigen Leistungen im Ausmaß von 100 bzw. 80 Stunden abbüßen. Danach könne das Verfahren gegen sie eingestellt werden.

Video wurde verbreitet

Ausführlich und durch Zeugen bestätigt wurden die Delikte des 15-Jährigen, den die Mitangeklagten auch als Mittäter belasteten, besprochen. So sei er einer der beiden Burschen gewesen, die zuschlugen und ein Video davon verbreiteten. Auch ein Video eines Mädchens in Unterwäsche hat der Beschuldigte in Umlauf gebracht. Einbrüche in einen Supermarkt dienten der Beschaffung von Getränken für eine Party, Tabak besorgte man sich zum Nulltarif in einer Trafik. Wozu der Angeklagte zwei Wildkameras der Stadtgemeinde Tulln brauchte und warum er mit seinem Freund eine Strohpuppe durch Faustschläge ramponierte, war nicht nachvollziehbar. Nur teilweise gelang es den Tätern, Mopeds einer Fahrschule „auszuführen“, dafür erbeuteten sie einen E-Scooter.

Harmloses Vorspiel

Im Wesentlichen gab der 15-Jährige seine Tatbeiträge zu, wobei der Richter wenige Tage vor diesem Prozess erfuhr, dass es gegen den Burschen vermutlich zu einem weiteren Verfahren wegen eines Raubes kommt. Verteidiger Schöndorfer sah den aktuellen Prozess daher nur als relativ harmloses Vorspiel für den „völlig orientierungslos durch die Welt gaukelnden“ Burschen.

„Ich tu mir wirklich schwer, eine geeignete Maßnahme zu finden“,

meinte er und riet dem Angeklagten, das doch noch sehr milde Urteil von einem Jahr bedingt anzunehmen. Für die dreijährige Probezeit ordnete Grünberger Bewährungshilfe an (rechtskräftig).

Richter Markus Grünberger | Foto: Probst
Rechtsanwalt Roland Schöndorfer | Foto: Probst
Staatsanwältin Nicole Elsinger. | Foto: Probst
Rechtsanwalt Herbert Hoffmann. | Foto: Probst
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