Haftstrafe am Landesgericht
Jugendlicher verletzte zwei Polizisten
Nur wenige Wochen nach seiner bedingten Entlassung aus dem Gefängnis und mit entsprechenden Weisungen für die Dauer der Probezeit landete ein 17-jähriger Jugendlicher aus dem Bezirk Tulln am 24. August dieses Jahres abermals in Haft.
BEZIRK. „Nehmen Sie Verbote eigentlich zur Kenntnis?“, fragte die St. Pöltner Richterin Doris Wais-Pfeffer den Angeklagten, der trotz Waffenverbots einen Schlagring kaufte und trotz Hausverbots immer wieder im Einkaufszentrum „Rosenarcade“ in Tulln angetroffen wurde. So auch am 24. August, wo ihn ein Security-Mitarbeiter, der den dreifach vorbestraften Burschen bereits kannte, mehrmals aufforderte, das EKZ zu verlassen. Er habe sich diesmal so aggressiv verhalten, dass der Security-Mitarbeiter die Polizei anrief, berichtete dieser als Zeuge. Als der 17-Jährige dies mitbekam, äußerte er:
„Wirst schon sehen, was du davon hast, wenn du dann ein Messer im Rücken stecken hast!“
Drohung im Einkaufszentrum
Die Polizei tauchte schließlich nicht nur wegen der Drohung im EKZ auf, sondern suchte auch wegen einer Vorführung nach dem amtsbekannten Jugendlichen, der Schulden nicht bezahlt hatte. Bei der Anhaltung wurde der 17-Jährige zunehmend aggressiver, sodass die beiden Beamten schließlich Verstärkung anforderten.
„Ich hab schon öfter mit ihm zu tun gehabt, aber ich hab ihn noch nie so aggressiv gesehen“,
meinte einer der Polizisten. Nach mehreren Versuchen, ihn zum Mitgehen zu bewegen, sprach ein Beamter schließlich die Festnahme aus, wogegen sich der Bursche mit aller Kraft zur Wehr setzte. Zu viert versuchten die Polizisten, den renitenten Jugendlichen unter Kontrolle zu bringen, aber auch, als bereits alle am Boden lagen, widersetzte er sich zuletzt erfolglos der Festnahme. Zwei Beamte erlitten im Zuge der Rangelei Verletzungen.
„Der Angeklagte wird sich nur im Zusammenhang mit dem Schlagring schuldig bekennen“,
erklärte Verteidigerin Andrea Schmidt, den Security-Mitarbeiter habe er nicht bedroht und an einen Vorfall mit den Polizisten könne er sich nicht erinnern, ergänzte sie ihr Eingangsplädoyer.
Am Vortag habe er die ganze Zeit über Gras geraucht, etwa acht oder neun Gramm. Nach zwei „Benzos“ habe er vor der Festnahme noch vier Schlaftabletten genommen, versuchte der Jugendliche seine Erinnerungslücke zu erklären. Trotz Weisung bei der Haftentlassung habe er wieder regelmäßig Drogen konsumiert.
„Alles, was es gibt“,
meinte er.
Die Zeugen sprachen teilweise von einer möglichen Beeinträchtigung, allerdings sei der Bursche doch durchaus so orientiert gewesen, dass er wusste, um was es geht, war auch die Richterin überzeugt. Sie verurteilte den Jugendlichen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, zehn davon bedingt und erteilte Weisungen zu Psychotherapie und Bewährungshilfe (rechtskräftig).
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