Kein Geld für "Brand-Opfer"
Königstettener Ehepaar bleibt auf 25.000 Euro Kosten sitzen
KÖNIGSTETTEN / TULLN. Automatisch öffnet sich das neue Tor des Hauses auf der Tulbinger Straße 15 in Königstetten. An jenen Brand, bei dem vor drei Jahren das Nachbarhaus in Flammen stand, erinnert hier noch immer einiges. Beispielsweise eines der beiden beschädigten Autos, das vor dem Haus parkt.
Nachweislicher Schaden
Johannes Kikuta und Beatrix Knappitsch sind ratlos, denn Geld als Abgeltung für ihren entstandenen Schaden haben sie – bis auf eine Akontozahlung von der Versicherung in Höhe von 2.000 Euro – noch nicht gesehen. Doch der Schaden ist erheblich höher, auf 25.000 Euro wird er nachweislich geschätzt: "Neben zersprungenen Glasscheiben, dem Flurschaden und den Autos wurde auch die Elektrik in der Einfahrt zerstört", zählt Kikuta auf.
Grabler ortet Gesetzeslücke
Die Versicherung hätte dem Paar eine Diversion angeboten, weitere 1.000 Euro bezahlt, doch das wäre alles gewesen. So wurde der Rechtsweg beschritten, doch mit diesem Ergebnis hat man nicht gerechnet: Keinen Cent bekommt die Familie. Walter Grabler (SPÖ Königstetten) ist überrascht und ortet zugleich eine Gesetzeslücke: "Die Haftpflichtversicherung zahlt nur, wenn es einen Schuldigen gibt", doch der Brand wurde – wie aus dem Polizeiprotokoll hervorgeht, "durch einen elektrischen Kurzschluss verursacht".
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