Neue Auslaufzone an der Donaulände
Direkt an der Donaulände, dem beliebtesten Spazierweg vieler Tullner Hundebesitzer, gibt es nun zusätzlich zur Hundezone in der Nähe des Friedhofes eine großzügige Fläche zum Spielen und Toben für Hunde.
TULLN (red). Die neue Hundezone liegt westlich des Alpenvereinshauses und damit nur wenige Gehminuten vom Nibelungenplatz entfernt – und sie bietet auf rd. 2.500 m2 alles, was das Hundeherz begehrt: Eine Wiese, ein kleines Waldstück mit Bäumen und Sträuchern sowie einen Teilbereich des Altarmes der Großen Tulln zum Baden im Sommer. Die Hundehalter können es sich bei einer Sitzgruppe gemütlich machen.
Auslaufzone ist keine Kot-Wiese
Auch einen Gassi-Sackerl-Spender wird es in der Hundezone geben – denn sie dient ausdrücklich zum Auslauf für Hunde und nicht zum Hundekot-Spießrutenlauf für die Menschen. Außerdem müssen die Hunde während des Auslaufes beaufsichtigt werden – denn der Hundebesitzer ist immer, auch beim Auslauf in der Hundezone, für seinen Vierbeiner verantwortlich. Insgesamt investiert die Stadtgemeinde Tulln in die Errichtung der Hundezone rd. € 12.500,-. Das Projekt wird von der Initiative www.platzfuerhunde.at unterstützt.
Sicherer Auslauf
Zusätzlich zur neuen Hundezone wurde nach einem Hinweis einer aufmerksamen Tullner Hundehalterin auch die Hundezone beim Friedhof einer ausgiebigen Prüfung unterzogen und alle Stellen mit „Ausbruchspotential“ gesichert. Beide Hundezonen der Stadtgemeinde Tulln bieten Hundehaltern die Möglichkeit, ihre Vierbeiner ausgiebig und ohne Leine laufen zu lassen. Im restlichen Stadtgebiet besteht eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht.
Tulln – Stadt der 1.000 Hunde
Mit Stichtag im November 2014 zählte die Stadtgemeinde Tulln genau 1.000 angemeldete Hunde. Alle Hunde über 3 Monate müssen im Bürgerservice des Rathauses angemeldet werden, auch wenn sie nur zur Pflege bzw. vorübergehend (länger als 1 Monat) aufgenommen werden. Ebenfalls Pflicht ist die Kennzeichnung durch einen Mikrochip und dessen Registrierung in der Heimtierdatenbank – dies macht es auch einfacher, entlaufende Hunde rasch wieder ihrem Besitzer übergeben zu können. Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt.
§ Leinen- und Maulkorbpflicht
„An öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern müssen Hunde an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. (Auszug NÖ Polizeistrafgesetz)
Hier geht's zum Artikel: TOP fordert Auslaufzone für Hunde vom 24. Jänner 2013
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