Hundehaltung
Neues Hundehaltegesetz tritt ab 01. Juni in Kraft

Das neue Hundehaltegesetz tritt mit 01.Juni österreichweit in Kraft. | Foto: Privat
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Hundeführerschein und Haftpflichtversicherung, all das gilt es ab 1.Juni für Hundebesitzer zu beachten.

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BEZIRK. „Grundsätzlich hat in der ‚Stadt des Miteinanders’ jeder Platz – gegenseitige Rücksichtnahme ist auch im Miteinander von Mensch und Tier selbstverständliche Voraussetzung", so Tullns Bürgermeister Peter Eisenschenk. In Tulln sind knapp 1.000 Hunde angemeldet. Zwentendorf hat 370, Fels am Wagram 317 und Atzenbrugg 273 gemeldete Hunde.

Erweiterte Sachkunde

Bei Hunden, die möglicherweise ein erhöhtes Gefahrenpotenzial aufweisen, ist eine erweiterte Sachkunde vorzulegen. Zu diesen Rassen zählen zum Beispiel Bullterrier oder Rottweiler. Hundehalter von bereits als auffällig festgestellten Hunden können zu einer erneuten Absolvierung der erweiterten Sachkunde aufgefordert werden. Die allgemeine Sachkunde muss von Hundehaltern nur einmal im Leben erbracht werden. Eine Nachreichung des Nachweises ist ab Meldung bei der Gemeinde innerhalb von sechs Monaten möglich.

Der Hundepass

"In Niederösterreich wird der Hundeführerschein nach der Teilnahme an einer dreistündigen Informationsveranstaltung ausgestellt. Es muss keine Prüfung abgelegt werden", so Robert Lugar vom Land Niederösterreich. Die Veranstaltungen werden von "dogaudit" organisiert. Termine findet man unter dogaudit.info. "Nur Hundehalter, die sich ab dem 1. Juni 2023 einen Hund neu anschaffen, brauchen diesen NÖ Hundepass bei der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde", so Lugar weiter.

Haftpflichtversicherung

Haushalte, die schon im Besitz eines oder mehrerer Hunde sind, müssen die Haftpflichtversicherung innerhalb der Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2025 bei der Gemeinde nachreichen.

Beschränkungen

Eine weitere Änderung ist, dass ab 1. Juni nur mehr maximal fünf Hunde in einem Haushalt gehalten werden dürfen, um Tierhorten zu vermeiden. Hunde mit erhöhtem Gefahrenpotenzial dürfen maximal zu zweit in einem Haushalt gehalten werden. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Hundezüchter.

Stimme eines Hundehalters

"Ich vertrete die Meinung, dass sich nur jene Menschen, die ein Herz für Tiere haben, einen Hund anschaffen sollten. Der Hund ist wie alle Tiere ein Mitgeschöpf, das nicht sprechen kann, aber sehr intelligent ist und Schmerz wie wir verspüren, so eine ‚Anschaffung’ muss genau überlegt werden", so Heinz Vielgrader aus Öpping.

"Von Grund auf ist kein Hund böse und eine Rasse schon gar nicht. Ich hatte 13 Jahre einen deutschen Schäferhund, der gehört natürlich anders behandelt wie ein Pudel oder Malteser. Ich sehe das mit dem Hundeführerschein etwas differenzierter. Menschen sind eben verschieden, nicht für jeden ist ein Hund geeignet, da hilft auch kein Hundeführerschein."

Das neue Hundehaltegesetz tritt mit 01.Juni österreichweit in Kraft. | Foto: Privat
Familie Vielgrader mit ihrem Hund Moritz besuchen gerne Hundezonen. | Foto: Familie Vielgrader
Foto: Familie Vielgrader
Foto: Familie Vielgrader
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