Pendler: So kommen Sie zu Ihrem Geld

AKNÖ-Experte Gerald Fröhlich informiert über Pauschale, Euro und Beihilfe. | Foto: AKNÖ
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BEZIRK / NÖ. Niederösterreich ist das Land der Pendler: Fast 200.000 Personen pendeln jeden Tag über die Landesgrenzen hinaus. Welche Pauschalen und Förderungen geltend gemacht werden können, erklären Experte Gerald Fröhlich, Leiter des Referats Steuer- und Wohnpolitik von der Arbeiterkammer NÖ und Steuerberaterin Doris Prachner.
"Grundsätzlich sind die Fahrtkosten für den Arbeitsweg mit dem Verkehrsabsetzbetrag in Höhe von 400 Euro abgegolten, der bei der Lohnabrechnung automatisch berücksichtigt wird", informiert Fröhlich. Zusätzlich stehen Arbeitnehmern bei einem Arbeitsweg von mindestens 20 km (einfache Fahrtstrecke) die Pendlerpauschale und der Pendlereuro zu.

Einfach ausrechnen

Wenn zumindest auf dem halben Arbeitsweg (hin oder retour) keine öffentlichen Verkehrsmittel verkehren, stehen die Pauschale und der Euro sogar schon ab einem Arbeitsweg von zwei Kilometern zu (pendlerrechner.bmf.gv.at). "Der Pendlereuro wird 1:1 ausbezahlt und hängt von den Kilometern ab, die zurückgelegt werden, die Pendlerpauschale hängt von der Höhe des Einkommens und der Steuerstufe ab", so Prachner, dass man dann "quasi von Null bis maximal 50 Prozent ausbezahlt bekommt". Grundsätzlich jedoch müsse der Lohn/das Gehalt aber mehr als 1.255,89 Euro brutto monatlich ausmachen. Ein Beispiel: Ein Pendler mit 1.800 Euro brutto/Monat, der täglich aus Amstetten nach St. Pölten zur Arbeit pendelt, erhält monatlich eine Pendlerpauschale von 168 Euro und einen Pendlereuro in der Höhe von 11 Euro. Dieser Pendler erhält dadurch 53 Euro netto mehr als sein Kollege mit dem gleichen Einkommen, der nicht pendelt.

Mit den Öffis in die Arbeit

Großen Einfluss hat auch die Arbeitszeit, wie die Steuerberaterin weiß: "Es macht einen Unterschied, ob jemand um 8 oder 7:30 Uhr pendelt, ob die Öffis nutzbar sind", denn dadurch würde eventuell die große Pendlerpauschale verrechnet werden können.

Firmenauto, keine Pauschale

"Stellt Ihnen der Dienstgeber ein Firmenauto zur Verfügung und können Sie dieses auch privat nutzen, so stehen Ihnen Pendlerpauschale und Pendlereuro nicht zu", so der AK-Experte. Vielmehr wird ein Sachbezug verrechnet, der sozialversicherungspflichtig und steuerpflichtig ist.
"Rechnet man jedoch Anschaffungskosten und Erhaltungskosten eines Privat-PKW, lohnt es sich noch immer für den Arbeitnehmer", so Fröhlich.
Erwähnenswert: Bei Elektrofahrzeugen gibt es keinen Sachbezug.
Pendler, die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben, können unter bestimmten Voraussetzungen die Pendlerhilfe des Landes beziehen, sie hat nichts mit der Pauschale zu tun, und wird auch nicht gegenverrechnet. Weitere Infos finden Sie hier.

Ihr Sparpotenzial:
Steuerberaterin Doris Prachner empfiehlt, mindestens halbjährlich die Daten im Pendlerrechner einzugeben. Etwa durch Fahrplanänderungen könne es zu positiven Auswirkungen auf die Pendlerpauschale kommen.
www.meinbezirk.at/steigein

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