Angeklagter überraschte mit Geständnis

Im Gerichtssaal bekannte sich der Angeklagte Alois W. schuldig. | Foto: Probst
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BEZIRK TULLN.„Wir haben ihm lange gut zugeredet“, meinte der Verteidiger Jürgen Brandstätter zu dem überraschenden Geständnis von Alois W., der im Prozess am Landesgericht St. Pölten jedoch nicht bereit war, zu den Fragen von Richterin Andrea Humer Stellung zu nehmen.
„Es stimmt alles, was in der Anklage steht“, wiederholte der 47-jährige Pensionsvorschussbezieher aus dem Bezirk Tulln monoton und verwies dabei auf die umfangreichen Vorwürfe von Staatsanwältin Nicole Elsinger.

Drohungen und Misshandlungen
Dieser Anklage zufolge holte W. eine litauische Prostituierte 2003 von der Tschechei nach Österreich. Sie ging von einer Heirat aus und erfuhr erst, nachdem sie alle Dokumente nachgeholt hatte, dass sie auch hier in Österreich jenes Gewerbe ausüben musste, vor dem sie eigentlich geflüchtet war. Bis zum Frühjahr 2011 war sie den Drohungen, Misshandlungen und Diskriminierungen ihres Zuhälters ausgesetzt, dem sie auch den überwiegenden Anteil ihres Einkommens abzuliefern hatte.

Im Bordell im Einsatz
Mehrere Stunden täglich musste sie im Wohnhaus des Mannes, in zwei, von seinen vermögenden Eltern angekauften Studios und in Bordellen arbeiten. Nach entsprechenden Inseraten und einer Homepage folgten zahlreiche Freier dem Angebot des Beschuldigten in dessen Wohnort, wo es durch zahllose Beschwerden seitens der Nachbarn und Anrainer sogar zu einer eigenen Gemeindeverordnung kam, wonach Prostitution in dem Ort verboten war.

Martyrium beendet
Als die Frau 2011 einen Mann kennen lernte, bei dem sie bleiben wollte, gelang ihr der Absprung aus ihrem Martyrium. Nun fordert sie eine Entschädigung in Höhe von 82.000 Euro. Wesentlich kürzer aber nicht weniger brutal war zwischen Mai und August 2012 eine slowakische Pflegerin aus Wien der Herrschaft des ehemaligen Kraftfahrers ausgesetzt. Mehrmals wurde sie in den Keller im Wohnhaus des Angeklagten gesperrt, alleine gelassen mit einem Freier. Aus Angst vor Alois W., der ihr drohte, ihren achtjährigen Sohn in der Slowakei und auch andere Kinder zu erschießen, ließ sie die Vergewaltigungen im Keller über sich ergehen, bevor sie sich einer Arbeitskollegin anvertraute.

Mädchen spurten "aus Todesangst"
Einem Zeugen zufolge habe der Beschuldigte erklärt, dass er sich auf die Mädchen setze, bis sie keine Luft bekommen und sie dann aus Todesangst „spuren“. Bei Misshandlungen müsse man aufpassen, dass keine blauen Flecke zu sehen sind.
Alles stimmt, wiederholte der Angeklagte auch zu den Vorwürfen der beharrlichen Verfolgung, wonach er einem vermögenden Mann nachstellte, um dessen Scheidung voranzutreiben. Die Frau des Gestalkten war zu dem Zeitpunkt seine Freundin und W. erwartete rund 500.000 Euro, die diese nach der Scheidung bekommen sollte.

Waffenlager war illegal
Nicht zuletzt bekannte sich der Angeklagte auch kommentarlos schuldig, jede Menge Waffen gehortet zu haben, die einerseits ohnehin verboten sind, oder die er aufgrund eines verhängten Waffenverbots gar nicht besitzen dürfte. Im Zuge einer Hausdurchsuchung entdeckten Beamte Faustfeuerwaffen, Rambomesser, Bundesheerkampfmesser, ein Samuraischwert, Bajonette bis hin zu einer Holzkeule in Form eines Morgensterns.

Mutter soll nichts gewusst haben
Als Beitragstäterin „nicht schuldig“ bekannte sich die 72-jährige mitangeklagte Mutter. Sie habe das alles nicht gewusst, keine Autos mit fremden Kennzeichen vor dem nächstgelegenen Haus ihres Sohnes gesehen. „Er bekennt sich aber schuldig“, bemerkte die Richterin. „Ja, aber glauben kann ich´s nicht“, beteuerte die ehemalige Arbeiterin. „Ganz Tulln weiß Bescheid, nur die Frau W. weiß das nicht“, ließ Humer vorerst fragend im Raum stehen.

Zuhälter verhöhnte anständige Bürger
Nach dem Urteilsspruch im Zuhälterprozess fasste Richterin Andrea Humer in der Begründung nochmals erschütternde Details aus dem Verfahren zusammen. Sie hob aber auch hervor, dass der offiziell völlig mittellose W., der seit 2003 auch an keinem festen Wohnsitz in Österreich gemeldet war, sein luxuriöses Leben dennoch zur Schau trug und dabei anständige, arbeitende Menschen verhöhnte.
Verurteilt wurde W. schließlich wegen schwerer Nötigung, Vergewaltigung, versuchter Nötigung, Menschenhandels, Zuhälterei und nach dem Waffengesetz. Sein Geständnis wirkte sich nur bedingt mildernd aus, zumal keine Reue erkennbar war. Bereits zu Beginn des Prozesses bat W. um ein mildes Urteil. Er sei, trotz zwei einschlägiger Vorstrafen, vor dieser Untersuchungshaft noch nie im Gefängnis gewesen und dort sei es für ihn alles andere als angenehm, so der Beschuldigte, der seine Strafe von sechs Jahren gegen den Rat seiner Verteidiger sofort annahm. Seinen beiden Opfern wurde Schadenersatz in Höhe von 3.000 und 6.000 Euro zugesprochen.

Bloße Kenntnis sei "nicht strafbar"
Den Freispruch der Mutter begründete Humer damit, dass die bloße Kenntnis der Ausübung der Prostitution nicht strafbar sei. Vorwürfe, wonach die 72-Jährige Beitragstäterin gewesen sei, könne man ihr nicht anlasten. Während die Angeklagte mit Tränen in den Augen den Urteilsspruch verfolgte, wirkte ihr Sohn gefasst. Verteidiger Rast und Brandstätter sprachen von einem fairen Verfahren und fairen Urteilen, Staatsanwältin Elsinger gab vorerst keine Erklärung ab. Die Urteile sind daher noch nicht rechtskräftig.

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