Schandfleck in Jettsdorf gleichzeitig Geduldsprobe für Polizei
Teuer: Trotz unzähliger Anzeigen beseitigt ein Jettsdorfer seine Fahrzeuge ohne Taferl nicht - er sei zu krank.
JETTSDORF (bt). Die betroffene Straße im kleinen Örtchen Jettsdorf in der Gemeinde Grafenwörth macht einen gepflegten Eindruck. Idyllisch ist es hier, so direkt neben dem Mühlkamp. Woran sich Anrainer allerdings stören? "Schrottautos, bei denen Diesel und Öl ausrinnt - und das genau neben dem Mühlkamp. Die Stoffe werden bei Regen reingespült."
Die Bezirksblätter haben sich vor Ort einen Eindruck gemacht. Am Straßenrand stehen drei Fahrzeuge ohne Taferl, eines mit einem blauen. Zwar laufen beim Lokalaugenschein keine Flüssigkeiten aus, doch am Asphalt sind dunkle Flecken zu erkennen. Ob die Gemeinde über die Situation Bescheid weiß?
Anzeigen fruchten nicht
"Autos ohne Kennzeichen dürfen gar nicht draußen stehen. Wir haben die Polizei das in den letzten Jahren 50 Mal räumen lassen. Dann sind die Autos für ein paar Monate weg, kommen dann aber schleichend wieder", klärt Grafenwörths Bürgermeister Alfred Riedl auf und ergänzt, dass es sich um eine Landesstraße handelt.
"Er wird eh ständig mit Anzeigen bestraft, aber der zahlt das und das wars", heißt es seitens der Polizeiinspektion Grafenwörth. Solange keine Gefahr im Verzug ist, sind der Exekutive die Hände gebunden. "Mehr als das anzuzeigen können wir nicht tun. Wenn viel Öl abfließen würde, müsste ein umweltkundiges Organ kommen und bestimmen ob das Fahrzeug weggeschleppt wird." Die bisher festgestellten Mengen seien dafür allerdings zu gering.
'Gewässerpolizeilicher Auftrag'
"Im konkreten Fall wurde zusätzlich zu den verhängten Strafen von der Behörde auch ein sogenannter ,gewässerpolizeilicher Auftrag' erlassen, das heißt, dem Verursacher die Entfernung der Wracks aufgetragen. Die Nichtbefolgung eines solchen Auftrages stellt ebenfalls eine Verwaltungsübertretung dar, eine Bestrafung ist bereits erfolgt", erfahren wir von der Bezirkshauptmannschaft Tulln. Die weiteren Strafrahmen im "Zur Sache."
Besitzer ist krank
Natürlich interessieren wir uns auch für die andere Sichtweise, daher haben die Bezirksblätter den Besitzer der Fahrzeuge kontaktiert. Dieser erklärt: "Die kommen weg, aber ich kann nicht, weil ich momentan krank bin." Der Bastler wollte die Autos herrichten, um sie wieder zu verkaufen. "Das kann ich gesundheitsbedingt nicht, deswegen stehen sie draußen. Ich habe sonst keinen Platz." Das Öl oder Diesel auslaufen würden bestreitet er: "Außer die Anrainer schütten mir etwas hin."
Zur Sache:
Die Bezirkshauptmannschaft Tulln informiert: Bei Paragraph 36 des Kraftfahrgesetzes (Abstellen eines Fahrzeuges/Anhänger auf öffentlichem Gut ohne Kennzeichen) beträgt die Strafe laut Strafenkatalog für PKW und übrige KFZ 150 Euro. Bei mehrmaliger Begehung des Deliktes wird der Strafrahmen regelmäßig erhöht - etwa jedes Mal um die Hälfte. Weitere Konsequenzen, etwa einen Führerscheinentzug, gibt es nicht. Außerdem handelt es sich in solchen Fällen meist auch um eine Übertretung des Abfallwirtschaftsgesetzes. Der gesetzliche Strafrahmen für derartige Delikte liegt zwischen 450 Euro Mindest- und 41.200 Euro Höchststrafe.
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