Schlagstockattacke aus fahrendem Auto
BEZIRK TULLN / WIENERALD (ip). Zeigte sich ein 19-Jähriger zu mehreren Einbrüchen geständig, bestritt er zu Beginn seines Prozesses am Landesgericht St. Pölten eine junge Frau mit einem Schlagstock schwer verletzt zu haben. Eine Überwachungskamera, die den Vorfall Mitte April 2018 in Neulengbach dokumentierte, überzeugte Richter Markus Grünberger auch diesbezüglich von der Schuld des bislang unbescholtenen Burschen.
„Es ist möglich, dass ich das Mädchen getroffen habe“, revidierte der Beschuldigte nach Rücksprache mit Verteidiger Andreas Gartner seine ursprüngliche Aussage und ergänzte damit sein Geständnis, wonach er gemeinsam mit bereits verurteilten Mittätern zwischen März und Anfang April 2018 an mehreren Einbrüchen, unter anderem im Schiffsrestaurant in Tulln beteiligt war. Teilweise blieb es beim Versuch und aufgrund der relativ geringen Beute, hauptsächlich Getränke, lag für Grünberger keine Gewerbsmäßigkeit vor.
Rauferei auf Parkplatz
Den Beteuerungen des 19-Jährigen, dass er bei seiner Aktion in Neulengbach niemanden schwer verletzen wollte, standen zunächst bereits einige Zeugenaussagen entgegen. Dabei sei es im Vorfeld zu einer Rauferei am Parkplatz vor einem Lokal gekommen. Schließlich setzte sich der Angeklagte mit seinen Freunden in einen Pkw, mit dem die Burschen kurz wegfuhren, danach umdrehten und mit relativ hoher Geschwindigkeit auf die Kontrahenten zufuhren. Der 19-Jährige saß dabei am Rand des geöffneten Seitenfensters und schlug mit einem Teleskopschlagstock zu.
Unterlippe blutete stark
„Ich bin wie erstarrt dagestanden und konnte nicht weglaufen“, schilderte die junge Frau die Situation, als das Fahrzeug auf sie zukam. „Er hat gezielt auf mich zugeschlagen“, ist sie überzeugt. Danach sei sie zu Boden gegangen und habe an der Unterlippe stark geblutet. Gartner anerkannte im Namen seines Mandanten 1.000 Euro Schmerzensgeld. Mit den restlichen Forderungen, weitere 3.000 Euro Schmerzensgeld und 9.000 Euro wegen einer Verunstaltung, verwies Grünberger auf den Zivilrechtsweg. Darüber hinaus verurteilte er den 19-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr und Bewährungshilfe während der dreijährigen Probezeit (rechtskräftig).
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