Ausgedehnte Einkäufe durch neue Parkregelung
TULLN. Ab 16. April können Fahrzeuglenker in Tulln den Einkaufsbummel wieder genießen: Die neue Kurzparkzonen-Regelung macht es möglich. Und zwar wird die Parkdauer in den gebührenpflichtigen und -freien Zonen von 60 auf 90 Minuten erhöht. Zudem endet die Kurzparkzone am Samstag um 12 Uhr. Die Bedürfnisse der Bürger und Gäste wolle man abdecken, so Stadtrat Johannes Sykora (VP). Zehn Minuten Halten ist in den verkehrsberuhigten Zonen möglich für ausgedehnte Einkaufsbummel, empfiehlt Sykora die Garagen Hauptplatz, Rosenarcade, Albrechtsgasse und Frauentorgasse.
Zur Sache
Das Tullner Parkraumkonzept baut auf 3 Zonen auf:
• Auf den verkehrsberuhigten Flächen am Hauptplatz sowie in der Rudolfstraße und der Wienerstraße ab der Nibelungengasse ist das Halten für 10 Minuten erlaubt. Das Parken ist verboten.
• Auf den gebührenpflichtigen Kurzparkflächen nahe dem Hauptplatz ist die maximale Parkdauer ab 16. April mit 90 Minuten fixiert.
• Rund um die Schulen und bei der Außenstelle der Bezirkshauptmannschaft in der Kerschbaumergasse gibt es ab 16. April 90-minütige gebührenfreie Zonen, was den Behördenweg bzw. das Bringen und Holen der SchülerInnen durch Eltern erleichtert.
Die Kurzparkzonen gelten von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 19 Uhr sowie am Samstag von 8 bis 12 Uhr.
Der Parktarif von einem Euro pro Stunde bleibt unverändert.
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