AK informiert über "Kritische Vertragsklausel"
Tullns Chefin Brigitte Radl: „Falsch eingestuft – 1.048 Euro monatlich zu wenig“
TULLN. Ein Mann suchte die Bezirksstelle Tulln auf, um den Vertragsentwurf eines
Dienstgebers überprüfen zu lassen. Er war im Zweifel, ob er das Dienstverhältnis annehmen sollte. Die AKNÖ stellte fest, dass er als Außendienstmitarbeiter viel zu niedrig eingestuft werden sollte. Er hatte nämlich bereits 16 Berufsjahre vorzuweisen. Das bedeutete einen Unterschied von 1.048 Euro im Monat. „Als der Mann eine korrekte Einstufung verlangte, erklärte ihm der Dienstgeber, diese sein nicht wichtig. Aufgrund der Provisionszahlung würde er ohnedies weit über dem Kollektivvertrag entlohnt“, sagt Brigitte Radl. Diese Provisionsregelung entpuppte sich im Detail aber als höchst vage – sie konnte vom Dienstgeber jederzeit
widerrufen werden. Außerdem sah der Vertrag vor, dass sich der Dienstnehmer
zu 50 Prozent an den Kosten für die regionale Werbung beteiligt. Man wollte
ihm weder Computer, noch Firmenhandy oder Dienstfahrzeug zur Verfügung
stellen. „Der Mann sah unter diesen Voraussetzungen schließlich davon ab,
die Stelle anzunehmen“, berichtet Brigitte Radl.
Knapp 225.000 Euro Nachzahlungen erreicht
„Für die ArbeitnehmerInnen des Bezirks konnten insgesamt 224.114 Euro an Entgeltnachzahlungen erreicht werden“, verwies AKNÖ-Präsident Hermann
Haneder auf den kostenlosen Rechtsschutz für alle ArbeitnehmerInnen, „ohne
AK-Unterstützung wäre dieses Geld verloren gewesen“. Weiters wurden 59 ArbeitnehmerInnen aus 11 insolventen Betrieben vertreten. Dabei wurden Ansprüche in der Höhe von 1.737.994 Euro gesichert.
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