Drei Jahre Haft: Türke fuhr in Demo
MICHELHAUSEN / ST. PÖLTEN (ip). Nachdem ein 53-jähriger Türke am 10. Februar 2016 in Michelhausen sein Fahrzeug gegen kurdische Demonstranten lenkte – die Bezirksblätter haben berichtet – und zwei von ihnen dabei teils schwer verletzte, verurteilte ein St. Pöltner Schöffensenat den Beschuldigten wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu einer Haftstrafe von drei Jahren, zwei der drei Jahre Haft sind bedingt (nicht rechtskräftig).
Auf „dreiste Art und Weise“, so der vorsitzende Richter, habe der Angeklagte die Unwahrheit gesagt. So habe er etwa sehr wohl gewusst, dass ihm auf seiner Fahrt nach St. Pölten Kurden entgegenkommen, die an ihrem jährlichen Demonstrationszug teilnahmen. Er habe die Polizeisperre ignoriert und bewusst die Konfrontation gesucht, begründete der Richter unter anderem den Schuldspruch, gegen den Verteidiger Gerfried Höfferer im Namen seines Mandanten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anmeldete.
Während der 53-Jährige erklärte, dass er im Zuge einer Auseinandersetzung mit den Demonstranten beschimpft und aus dem Auto gezerrt wurde, einen Schlag auf den Kopf bekam und wieder in sein Fahrzeug gedrängt wurde, worauf er in Panik losgefahren sei, berichteten mehrere Zeugen, dass der Türke äußerst aufgebracht und sich aggressiv verhalten habe. Darüber hinaus sei sein Fahrstreifen frei gewesen und er hätte ungehindert weiterfahren können. Stattdessen habe er sein Auto nach links gelenkt und dabei zwei Kurden niedergefahren.
Unfallhergang sei "unaufklärbar"
Wodurch der Wagen schließlich zum Stillstand kam, ließ sich auch nach eindringlicher Befragung der Zeugen nicht klären. Laut Sachverständigem sei der gesamte Unfallhergang „unaufklärbar“, das Tempo bei der Kollision mit den beiden Personen jedoch „äußerst gering“ gewesen. Ob der Fahrer selbst den Pkw zum Stillstand brachte, oder ob jene Personen, die in das offene Fahrzeug hineingriffen, dafür sorgten, dass es keine weiteren Verletzten gab, sei technisch nicht zu klären.
Staatsanwalt Karl Fischer ging von einem provozierten Streit des Türken aus. Er habe sich entschlossen, auf die Kurden loszufahren und sie zu verletzen. Vom ursprünglichen Vorwurf der vorsätzlichen Gemeingefährdung nahm der Senat jedoch Abstand.
"Gezielter Angriff"
Opfervertreter Clemens Lahner, der den Zuspruch von Schmerzensgeld für seine Mandanten in Höhe von 3.500 und 1.400 Euro erhielt, meinte nach dem Prozess, dass es sich bei dem Vorfall um einen gezielten Angriff gegen Kurden aus einer politischen Motivation heraus gehandelt habe. „In der Türkei“, so Lahner, „ werden Kurden pauschal als Terroristen diffamiert und für vogelfrei erklärt. In Österreich gibt es aber auch für Kurden die Versammlungsfreiheit.“
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