Gefälligkeit führte direkt in den Knast
BEZIRK TULLN / ST.PÖLTEN (ip). Zwei Verkehrsunfälle standen im Zentrum eines Prozesses gegen einen 27-Jährigen und ein 20-jähriges Lehrmädchen aus dem Bezirk Tulln. Während die junge Frau mit einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten davonkam, setzte es für den vorbestraften Wiederholungstäter ein Jahr Haft (nicht rechtskräftig).
Falschaussagen
Die beiden kannten sich nur flüchtig, als sie sich Ende April 2014 betrunken jeweils in den eigenen PKW setzten und von Tulln Richtung Absdorf fuhren. Nachdem die 20-Jährige ihren Bekannten überholt hatte, geriet sie ins Schleudern und landete in einer Böschung. Der Mann hob die Verletzte aus dem Fahrzeug und brachte sie ins Krankenhaus. Gegenüber der Polizei behauptete die Frau insgesamt dreimal, dass ein Wolfgang – die Person hat sie erfunden – ihren PKW gelenkt habe. Sie versuchte sich sogar mit Schadenersatzleistungen einem Verfahren anzuschließen. Gleichzeitig bat sie den 27-Jährigen, ihrer Falschaussage entsprechend auszusagen. „Ich habe ihn gebeten, dass er auch für mich lügt“, erklärte die Beschuldigte gegenüber dem St. Pöltner Richter Markus Grünberger. Dieser kam ihrer Bitte teilweise nach.
2 Verletzte: Schadenersatzforderungen von je 20.000€
Eng wurde es für den Angeklagten schließlich nach einem Unfall Ende Juni auf der Autobahn von Tulln Richtung Burgenland. Weil sein Vater betrunken gewesen sei, habe er sich selbst hinters Steuer gesetzt, obwohl er seit Dezember 2013 wegen alkoholisierten Fahrens keinen Führerschein besaß und vorbestraft war.
„Auf einmal hat es einen Schepperer gemacht“, berichtete der 27-Jährige. Er war, seiner Aussage nach, überzeugt, dass er durch Sekundenschlaf eine Leitplanke erwischt habe. Ohne anzuhalten fuhr er mit dem Fahrzeug weiter. Er ließ dabei zwei Männer verletzt in ihrem PKW hinter sich, auf den er kurz zuvor aufgefahren war. Mit deren Schadenersatzforderungen in Höhe von je 20.000 Euro verwies Grünberger sie auf den Zivilrechtsweg.
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