Streit unter Maurern eskaliert
BEZIRK TULLN (ip). Weil ein 21-jähriger Maurer mit Vollbart und Migrationshintergrund einen 56-jährigen türkischen Arbeitskollegen auf einer Baustelle im Bezirk Tulln anschrie und beschimpft haben soll, kam es im November vergangenen Jahres zu einer Auseinandersetzung zwischen dem 21-Jährigen und dem ebenfalls dort beschäftigten Sohn des Türken. Am Landesgericht St. Pölten warf Staatsanwältin Maria Lalics dem 21-Jährigen vor, den jüngeren Arbeitskollegen schwer und dessen Vater leicht verletzt zu haben.
Mit der Faust gehauen
„Er hat mich am Gewand genommen und mir mit der Faust eine reingehauen“, schilderte der Beschuldigte den Beginn der Handgreiflichkeiten. Er habe seinen Kontrahenten ebenfalls gepackt und dieser sei zu Boden gegangen. Dabei habe er sich am Bart des Angeklagten festgekrallt, sodass dieser auf ihm zu liegen kam. „Er hat mir einen Teil der Barthaare ausgerissen, dann habe ich zugeschlagen.“
Durch einige Fausthiebe ins Gesicht erlitt das Opfer unter anderem einen verschobenen Nasenbeinbruch, einen Bruch der Nasenscheidewand, eine aufgeplatzte Lippe sowie Prellmarken an Stirn und Auge. Der 56-Jährige habe versucht, seinem Sohn zu helfen und habe mit einer Kelle auf den 21-Jährigen eingeschlagen. Wie es zu den leichten Verletzungen des Vaters kam, konnte Richter Martin Kühlmayer im Prozess vorerst nicht klären. Zwei Zeugen waren unentschuldigt nicht erschienen, der 56-Jährige benötigt einen Dolmetscher. Der Richter schied dieses Faktum aus.
Aggressiv in Stresssituationen
Vor vier Jahren einschlägig vorbestraft, berichtete die Bewährungshilfe von einer vorwiegend positiven Entwicklung des Angeklagten. Problematisch seien allerdings Stresssituationen, da seine Aggressivität dabei entsprechend hervortrete.
Eine Reihe von Milderungsgründen ließ Kühlmayer milde urteilen. Der Beschuldigte habe unter anderem ein reumütiges Geständnis abgelegt, bereits im Gerichtssaal Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro an das Opfer übergeben und sich gleichzeitig entschuldigt, führte der Richter aus. An eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten und Bewährungshilfe knüpfte er aber auch die Weisung zur Teilnahme an einem Antigewalttraining (rechtskräftig).
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