Betrugsprozess: 225.000 Euro ohne Bestätigung verliehen?
BEZIRK TULLN / ST. PÖLTEN (ip). Wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs und Urkundenfälschung muss sich am Landesgericht St. Pölten eine 31-Jährige, die in St. Pölten lebt, verantworten, die laut Staatsanwältin Kathrin Bauer einem Landwirt aus dem Bezirk Tulln, dessen Mutter und seinem Neffen unter diversen Vorwänden insgesamt rund 225.000 Euro herausgelockt haben soll, ohne die Absicht, das Geld zurückzuzahlen.
Im November 2016 erstatteten der 48-jährige Franz K. (Name von der Red. geändert) und sein Neffe Anzeige. „Weil kana mehr a Geld g´habt hat!“, begründete der Neffe den Gang zur Polizei. Immerhin habe er seinem Onkel rund 35.000 Euro für dessen Angebetete gegeben, darüber hinaus habe er der 31-Jährigen persönlich Bargeld in Höhe von ca. 30.000 Euro geliehen. Er habe sie einige Zeit täglich am Bahnhof getroffen und ihr jedes Mal an die 2.000 Euro überlassen, Geld, das er nur so zuhause gehabt habe. Um ihren finanziellen Bedürfnissen nachzukommen, habe er sich sogar von einem Freund 15.000 Euro ausgeborgt.
"Bin guter Mensch"
„Wieso geben Sie einer wildfremden Frau so viel Geld?“, versuchte Richter Slawomir Wiaderek zu ergründen. „Weil ich ein guter Mensch bin“, so eine der Erklärungen des Arbeiters. Einerseits habe er seinem Onkel vertraut und wollte ihm helfen, andererseits habe es immer wieder geheißen, die Frau würde ihr Haus in Tschechien verkaufen und dann das Geld zurückzahlen, das sie vorweg aber bereits für Autokäufe, Reparaturen, Rechtsanwaltskosten, Operationen ihrer Mutter und eigene medizinische Behandlungen gebraucht habe.
30.000 Euro abgeholt
Ebenso vertrauensvoll habe die Mutter des 48-Jährigen Geld für die Beschuldigte locker gemacht. Die 68-jährige Pensionistin habe Franz K. einerseits 36.000 Euro für die Angeklagte überlassen, andererseits habe die 31-Jährige einmal selbst 30.000 Euro abgeholt. Als die Pensionistin eine Bestätigung wollte, habe sich die Frau geweigert und sei weinend hinausgelaufen. „Na, dann geben wir ihr das halt so“, habe sie zu ihrem Sohn gesagt, der seinerseits in der Hoffnung auf eine gemeinsame Zukunft immer wieder Geld an die Angeklagte überwies und schließlich dafür auch einen Kredit in Höhe von 70.000 Euro aufgenommen hatte. Die Forderung von Opfervertreter Eduard Salzborn in Höhe von 225.000 Euro wies Verteidiger Peter Resch aufgrund der leugnenden Verantwortung seiner Mandantin zurück. Von K. wollte Resch unter anderem wissen, warum er als „Geschäftsmann“ angeblich einen leeren Zettel unterschrieb, auf den die Beschuldigte im Nachhinein geschrieben habe, dass sie K. kein Geld mehr schulde.
Im Netz kennengelernt
Antwort gab es darauf keine, K. blieb jedoch dabei, dass er der Frau, die er 2014 über das Internet kennen gelernt hatte, immer wieder Geld überwies, auf entsprechende Bestätigungen verzichtet und geglaubt habe, das Geld durch den Verkauf ihres Hauses zurück zu bekommen. Seine Hoffnung auf eine Zweisamkeit schwand, als er von der Hochzeit der Frau erfuhr.
Der Prozess musste vertagt werden, um Konten und SMS-Inhalte zu prüfen, nachdem die Beschuldigte behauptet hatte, sie habe das Geld, das ihr K. in 97 Transaktionen überwiesen habe, jeweils vom Konto genommen und ihm zurückgegeben. Die Nachrichten seien zwar von ihrem Handy weggegangen, sie sei jedoch nicht die Verfasserin der Texte.
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