Gewalttätiger Pensionist zu zwei Jahren bedingt verurteilt
Die Gewaltattacke richtete sich gegen die damalige Lebensgefährtin des zwölfmal vorbestraften Mannes.
BEZIRK TULLN (ip). Wegen schwerer Körperverletzung, fortgesetzter Gewaltausübung und Verstoß gegen das Waffengesetz wurde ein 63-jähriger Pensionist aus dem Bezirk Tulln zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt (rechtskräftig).
Die bedingte Strafe sei gerade noch vertretbar, erklärte der St. Pöltner Staatsanwalt Leopold Bien, zumal die schwere Körperverletzung zum Tatzeitpunkt 2013 noch als „Vergehen“ gewertet wurde. Die Gewaltattacke richtete sich gegen die damalige Lebensgefährtin des zwölfmal vorbestraften Mannes, der zuletzt 2003 verurteilt wurde. Nachdem er die Frau zunächst gegen einen Steinhaufen stieß, versetzte er ihr danach noch Tritte gegen den Oberkörper. Den daraus resultierenden Trümmerbruch ihrer Hand erklärte sie im Krankenhaus mit einem Sturz.
Alle vier Wochen misshandelt
Richter Slawomir Wiaderek konfrontierte den wortkargen Pensionisten darüber hinaus noch mit regelmäßigen Schlägen, mit denen er seine Lebensgefährtin zwischen 2015 und 2017 so alle vier Wochen misshandelte. Sie habe dabei sichtbare Verletzungen wie Hämatome erlitten.
Der Angeklagte bekannte sich zu den Vorwürfen schuldig. Zu einer aufgefundenen Pistole, die er trotz Waffenverbots besaß, meinte er, er habe diese in seinem Elternhaus gefunden.
Bien ließ durchblicken, dass er zunächst auch eine Einweisung des 63-Jährigen in eine Anstalt in Erwägung gezogen habe. Wiaderek trug dem insofern Rechnung, indem er das Urteil durch die Weisung zur psychosozialen Betreuung und Bewährungshilfe ergänzte. Darüber hinaus wurde dem Opfer eine Entschädigung von 5.000 Euro zugesprochen.
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