Nach Unfall: 57-Jähriger auf der Anklagebank
Alkohol und Reaktionsverspätung führten zu Unfall mit Fahrrad
BEZIRK TULLN (ip). Nicht glaubwürdig sei, laut Richterin Doris Wais-Pfeffer, die Angabe eines 57-Jährigen aus dem Bezirk Tulln, wonach er am Abend nur zwei Flaschen Bier getrunken habe. Nach einem Verkehrsunfall am darauffolgenden Morgen wurde bei dem Lenker immerhin noch ein Alkoholwert von knapp einem Promille festgestellt.
Der Vorfall ereignete sich im September 2016, als sich der 57-Jährige von der Tullner Umfahrung kommend einem Kreisverkehr näherte. Von einer Kollision mit einer Radfahrerin habe er nichts bemerkt, erklärte der Beschuldigte im Prozess am Landesgericht St. Pölten. „Ich hab sie dann nur liegen gesehen“, so zunächst die Verantwortung des Mannes.
Fahrzeuglenker war "moderat" unterwegs
Verteidiger Stefano Alessandro verwies auf Widersprüche der Radfahrerin, die bei dem Unfall schwere Verletzungen erlitt. Ein Gutachter stellte schließlich fest, dass es aufgrund einer Reaktionsverspätung, vermutlich durch die Alkoholisierung des Angeklagten hervorgerufen, zu dem Unfall gekommen sei. Der Fahrzeuglenker sei äußerst moderat mit einer Geschwindigkeit von maximal 20 km/h gefahren und sei sofort stehen geblieben, als er die Frau sah.
Wais-Pfeffer verurteilte den bislang unbescholtenen Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu je 43 Euro, sowie einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Für Alessandro eine zu harte Strafe, die er mit den Worten „ein völlig verfehltes Augenmaß“ kommentierte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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