Tierhalteverbot: Countdown für Entscheidung läuft

Am Landesverwaltungsgericht fand heute die Verhandlung statt. | Foto: Zeiler
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BEZIRK TULLN / ST. PÖLTEN. Eine knappe Stunde dauerte die Verhandlung am Landesverwaltungsgericht in St. Pölten, bei der festgestellt werden sollte, ob einer 63-jährigen Frau aus dem Bezirk Tulln ein Tierhalteverbot auferlegt werden soll. Grund dafür: Frau P. hat ihren Dackel-Terrier-Mix namens Ballo im Dezember 2017 getötet, indem sie ihm eine Kette um den Hals gelegt, einen Ziegelstein daran befestigt hat und ihn im eigenen Pool ertränkt hat – die Bezirksblätter haben berichtet.

Sie habe keine vergleichbare weitere Handlung gegenüber den anderen Tieren (insgesamt hatte P. vier Hunde, zwei Katzen, Hühner und Enten) gesetzt, führte Ewald Stadler, der die Frau vertritt, aus. Zudem betonte er die "Offenheit und die Mitwirkung der Beschwerdeführerin".

Federvieh gejagt

Richter Wolfgang Wessely nahm dies zur Kenntnis, wollte jedoch den Tathergang detailgenau wissen, um sich ein Bild zu machen. P. habe sich Ballo nur genommen, weil sie einen Spielgefährten für ihren kleineren Hund brauchte, daher sollte er verträglich mit den anderen Tieren sein und keinen Jagdtrieb haben. So war er aber nicht. Schon nach drei Tagen habe er die Hunde gebissen, die Katzen aus dem Haus gejagt und das Federvieh gejagt. "Ich habe die Vermittlungsdame kontaktiert und um Rücknahme des Hundes ersucht", sagt die 63-Jährige. Aber man habe ihr in keinster Weise geholfen und "dann habe ich das gemacht, was ich gemacht habe", führte sie weiter aus.

Er war schon steif

Eine Stunde sei sie hinter dem Hund hergelaufen, der wieder in Jagdlaune gewesen sein soll. Sie habe versucht, die Enten einzeln zu retten. Dann hatte sie Ballo in Händen, legte ihm eine Kette um den Hals, befestigte den Stein, warf den Vierbeiner in den Pool und nahm ihn nach zehn Minuten wieder raus. "Da war er schon ganz steif", so P. Wie sie ihn herausgeholt habe, wollte Wessely wissen. An der Kette, deren anderes Ende sie am Pool befestigt habe. "Ich habe nur gehofft, dass es schnell geht ..."

"War verzweifelter Todeskampf"

Dass es mit einem vierten Hund zu Schwierigkeiten kommen könne, habe P. zwar gewusst "aber nicht in der Form". Sie habe auch versucht, jemanden zu finden, der den Hund nimmt – zu Menschen soll er "lieb gewesen" sein. Doch dies ergab sich offenbar nicht.
Gutachter Holger Herbrüggen wollte wissen, wie kalt das Wasser war und ob die Frau beobachtet habe was der Hund getan hat. "Ich hab nur geschaut, ob er unten geblieben ist". Fakt sei, so Herbrüggen, dass der Vierbeiner einen zehn- bis zwanzigminüten Todeskampf führte: "Das war mit absoluter Sicherheit ein verzweifelter Kampf", sagte er.

"Geständiges Verhalten einbeziehen"

Tierschutzombudsfrau Lucia Giefing erfragte, ob die Hundehalterin nicht auf die Idee gekommen sei einen Hundetrainer zu engagieren. Stadler konterte: "Solche Fragen sind bei Gericht nicht zulässig, die Frage ist Unsinn".
Wie es nun mit den verbleibenden drei Hunden weitergeht, wird sich weisen. Sollte das Tierhalteverbot rechtskräftig werden, dann wird damit einhergehend unverzüglich eine Vergabe der Tiere erfolgen. Stadler äußerte abschließend die Bitte an Richter Wessely das "offene und geständige Verhalten" seiner Mandantin in die Entscheidung miteinzubeziehen. Und diese soll voraussichtlich diese Woche getroffen werden.
Die Anzeige wegen Tierquälerei wurde in Form einer Diversion in der Höhe von 1.300 Euro abgegolten, dies war aber nicht Gegenstand der heutigen (24.4.2018) Verhandlung.

Entscheidung gefallen, 8.5.2018

Am Landesverwaltungsgericht fand heute die Verhandlung statt. | Foto: Zeiler
Ewald Stadler: "Ich bitte, das geständige und offene Verhalten in die Entscheidung miteinzubeziehen", sagte er zu Richter Wolfgang Wessely. | Foto: Zeiler

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