Hohe Strafen drohen
Achtung beim Sammeln von Schwammerln und Pilzen
- Auch für Pilzsammler gibt es Regeln. Wer zuviel klaubt, riskiert hohe Strafen!
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Nach feucht-kaltem Juli schießen die Schwammerln im hochsommerlichen August aus dem Boden. Achtung beim Klauben, damit der Ausflug in den Wald nicht teuer endet!
KÄRNTEN. Nach einer langen Regenphase meldete sich in der zweiten Augustwoche der Hochsommer zurück. Und die Kombination aus Feuchtigkeit und Hitze lässt im Wald bekanntlich die Schwammerln und Pilze sprießen. Wieviel gesammelt werden darf und was nicht, verrät Johannes Leitner, Leiter der BH Klagenfurt und der Bergwacht Kärnten im Interview mit MeinBezirk. "Sämtliche wildwachsenden Pilze, die nicht gemäß § 2 Abs. 1 ganzjährig vollkommen geschützt sind, dürfen – mit Ausnahme der zeitlichen Beschränkung des Abs. 2 – ganzjährig und nur zum Eigengebrauch, in der Zeit von 7 bis 18 Uhr, in einer maximalen Gesamtmenge von höchstens zwei Kilogramm pro Person und Tag gesammelt werden", erklärt Leitner: "Die Leute nehmen zwar teilweise zu viele Pilze mit ins Tal, verhalten sich abseits davon aber meist vorbildlich. Trotzdem sind unsere Schwerpunktaktionen wichtig."
- Johannes Leitner, Leiter der Bergwacht Kärnten und der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt Land.
- Foto: MeinBezirk
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Schwerpunktaktion läuft
Seit etwa drei Wochen ist eine erhöhte Pilzsammelaktivität zu beobachten. "Deshalb laufen gerade Schwerpunktaktionen im ganzen Bundesland. Es geht ziemlich rund im Pilzschutz", verrät der Bergwacht- und BH-Leiter, der eine eigene Truppe zusammengestellt hat, die den Pilzsammlern genauestens beim Sammeln zusieht: "Meine Mannschaft ist extrem fleißig und bemüht, dass der Mensch nicht zu kurz kommt, vor allem aber auch die Natur geschützt bleibt."
- Wenn auf Feuchtigkeit Hitze folgt, schießen Pilze und Schwammerln aus dem Waldboden.
- Foto: Unsplash/Alessandro Crespina
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Strafen drohen
Wenn die Polizei oder Bergwacht einschreitet und einen Hardcore-Sammler erwischt, gibt es eine Anzeige. Bis es zur konkreten Strafeinhebung kommt, vergehen im Schnitt aber ein bis zwei Monate. Leitner: "Weil die Hochsaison der Pilze gerade erst begonnen hat, kann ich frühestens im September konkrete Zahlen nennen. Aber Einsätze mit Straffolgen gibt es."
Der Wald hat Besitzer
Sammeln für den Eigenbedarf ist übrigens nur dann erlaubt, wenn der Waldeigentümer seine Zustimmung gibt. Wenn er beispielsweise Tafeln aufstellt, die einen anderen Willen kundtun, ist das Pilzesammeln verboten!
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