Polizei warnt vor Alko-Fahrten
Alkoholisiert am Fahrrad: 2.000 Euro Strafe

- Alkohol und Fahrrad verträgt sich nicht!
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- hochgeladen von Alexandra Wrann
Nicht nur für Autofahrer gilt: Alkohol und Fahren verträgt sich nicht. Auch alkoholisierte Fahrten mit dem Fahrrad sind verboten. Geldstrafen und Führerschein-Entzug können die Folge sein.
VILLACH (wru). Nicht weniger als 19 betrunkene Radfahrer wurden im Vorjahr von der Villacher Polizei betrunken (16) oder im Drogenrausch (3) erwischt und abgestraft. Das ist die Bilanz, die der Stadtkommandant Villach, Erich Londer, nun gezogen hat.
2.000 Euro Strafe
Die Geldbußen sind in einem solchen Delikt nicht zu vernachlässigen: In einem Fall wurden über einen alkoholisierten Wiederholungstäter 2.000 Euro verhängt. Fritz W. (Name der Redaktion bekannt), 64, aus Villach Völkendorf, der die Strafe nun zu bezahlen hat, bleibt gelassen und hat sogar Verständnis für die Strafe. „Mir wurde der Führerschein schon vor einem Jahr abgenommen und da bin ich auf das Rad umgestiegen und dummerweise habe ich es nach einem Gasthausbesuch nicht geschoben, sondern bin damit eine kurze Strecke gefahren. Ich bin selber schuld“, gibt er sich reuig.
Aber Londer warnt: „Wer noch einen Führerschein hat, ist diesen nach einer Fahrt in alkoholisiertem Zustand mit dem Fahrrad ebenso los." Er ergänzt: "Und wie man sieht, waren das nicht wenige, die es versucht haben und erwischt wurden.“
Psychologisches Gutachten
Der einzige Trost: sie dürfen um Ratenzahlung ansuchen. Doch das ist noch nicht das Ende der Probleme: Wer öfters auffällt, wie Fritz W., muss zum Psychologen, welcher die Fahrtüchtigkeit und Zuverlässigkeit begutachten muss.
Auch für Scooter
Weil der Test negativ verlief, ist jetzt Fritz auf der Suche nach einem weiteren, diesmal von ihm bezahlten Privatgutachter, und hofft auf ein positives Ergebnis um es dann bei der Polizei vorzulegen. Er spekuliert nun, statt dem Rad bis zur Klärung mit einem Scooter unterwegs zu sein. Doch der Villacher Stadtkommandant klärt auf: "Auch hier gilt die gleiche Regel wie beim Fahrrad.“
Text: Manfred Wrussnig
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