Villach
Bezirksgericht nun mit eigener Medienstelle

Das Bezirksgericht Villach hat nun eine eigene Medienstelle. Damit will man auch den Informationsfluss – vormals war das Landesgericht Klagenfurt zuständig – vereinfachen. 

VILLACH. Für 130.000 Personen – Villach und Villach Land – ist das Bezirksgericht Villach zuständig. Es sind zwischen hunderte Akten pro Richter, pro Jahr.
Es ein verhältnismäßig großes Bezirksgericht, sagt Gerichtsvorsteher Gerold Rader. Dennoch, eine lokale Pressestelle, zur Information über aktuelle Fälle, gab es bisher nicht. Vielmehr lief Kommunikationsarbeit bislang über das Landesgericht Klagenfurt. Dieser Umstand wurde nun geändert. Gerichtsvorsteher Gerold Rader bestellte jüngst Alvaro Nagl, in die Funktion des Mediensprechers. 

Erlass aus 2016

Man folge damit auch einem Bundeserlass aus dem Jahr 2016, so Rader. Er erläutert: "Bei Bezirksgerichten mit mindestens zehn systemisierten Richterinnenplanstellen ist eine Medienstelle einzurichten." Das Villacher Bezirksgericht hat solcher derzeit genau 10,3 solcher Stellen. 

Erfahrener Richter

Bestellt diese Funktion zu übernehmen wurde Richter Alvaro Nagl, seit 20 Jahren am Bezirksgericht Villach. Er hat die Aufgabe nun seit dem Frühjahr 2020 inne. Bisher gab es vereinzelte Medienanfragen, erzählt er, diese konzentrierten sich vor allem auf den Badeunfall am Faaker See. "Wohl einer der brisantesten Fälle am Bezirksgericht Villach in der jüngeren Vergangenheit", so Nagl.

Schneller Informationsfluss

mit der Entscheidung nunmehr die Medienarbeit lokal zu gestalten, soll auch die aktive Öffentlichkeitsarbeit gestärkt werden. "So soll auch das Verständnis der Öffentlichkeit für die Rechtspflege und das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und in ihre Einrichtungen gefördert werden", so Rader. Nagl ergänzt: "Zudem ist es ein erheblicher Minderaufwand hier lokal in Akte einzusehen, als diese jedes Mal an Klagenfurt weiterzugeben, wie es bisher der Fall war."

Infos ja, Namen nein

Die Medienstelle übernimmt dabei die Aufgabe, Informationen über beispielsweise aufsehenerregende Straf- oder Zivilverfahren zu vermitteln. Die Identifizierung von Verfahrensbeteiligten, sprich Beschuldigten, Opfern, oder Zeugen erfolgt nur im Ausnahmefall, etwa wenn der Betroffene ausdrücklich zustimmt oder der Namen der Öffentlichkeit in Verbindung mit dem Verfahren ohnehin bereits bekannt ist.

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