Hohe Strafen
Hier dürfen Villachs motorisierte Zweiräder nicht parken
Weil einspurige Kraftfahrzeuge grundsätzlich dieselben Parkplätze benutzen dürfen wie die zweispurigen, hat die Woche bei der Stadt Villach die Details dazu erfragt.
VILLACH. Wird die Aufstellung der Fahrzeuge zum Parken durch Bodenmarkierungen geregelt, so haben Lenker deren Fahrzeuge dieser Regelung entsprechend aufzustellen. Dabei sind nach Maßgabe des zur Verfügung stehenden Platzes mehrere einspurige Fahrzeuge in eine für mehrspurige Fahrzeuge bestimmte Fläche aufzustellen.
Achtung: Begegnungszone!
In Begegnungszonen ist das Parken von Kraftfahrzeugen nur an den dafür gekennzeichneten Stellen erlaubt. Außerhalb von Parkplätzen ist ein Fahrzeug – sofern nicht anders gekennzeichnet – platzsparend am Rand der Fahrbahn aufzustellen. Am Hauptplatz und Nikolaiplatz ist das Parken generell verboten.
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