Villach/Arnoldstein
Waldbrandgefahr bleibt vorerst aufrecht
Trockenheit in Wäldern begünstigt das Ausbrechen von Bränden. Bis auf Weiteres gilt die erhöhte Gefahr von Waldbränden.
VILLACH/ARNOLDSTEIN. Vor wenigen Tagen erst rückten die Feuerwehren Arnoldstein und Thörl-Maglern zu einem Böschungsbrand auf der Bahnstrecke in Richtung Arnoldstein aus. Funken eines Güterzuges reichten augenscheinlich aus, um zwei Brandherde zu entzünden.
Kein Einzelfall, wie Peter Honsig-Erlenburg, Bezirksforstinspektor der BH Villach Land weiß. Auch am vergangenen Wochenende kam es zu Waldbränden in Villach. Die Lage bleibe trotz angekündigter Gewitter "sehr angespannt".
Die Lage ist angespannt
Die anhaltende Hitze und wenige Niederschläge würden zu einer extremen Trockenheit in den Wäldern führen. Mehr als sonst gelte es, Vorsicht walten zu lassen, "wichtig ist es die Menschen zu sensibilisieren".
Trotz der derzeit geltenden Verboten (zur Sache) würde es immer wieder zu Leichtsinnigkeiten wie Lagerfeuern kommen, "besonders beliebt sind Plätze entlang der Gail, das alte Flussbett bei der Schütt", weiß er. Aber gerade hier, sagt er, seien Löschungsarbeiten "herausfordernd".
Die Kontrollen
Die Strafen bei Missachtung der derzeit geltenden Verbote belaufen sich auf bis zu 7.270 Euro. Kontrolliert wird u.a. von der Forstaufsicht oder – wenn Meldungen bei der Polizei eingehen – auch von dieser.
Bleibe es bei kleineren Vergehen ohne Folge sind die Strafen geringer bzw. bleibe es auch zumal bei Verwarnungen, kommt es jedoch zu Folgen wie einem Brand, könne das, ganz abgesehen von der Gefahr, auch sehr teuer werden, weiß Honsig-Erlenburg.
Jedes Jahr, sagt er, kommt es zu bis zu zehn kleineren Waldbränden in der Region.
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Zur Sache
Waldbrandgefahr in Villach und Hermagor: Im gesamten Stadtgebiet sind in Waldstücken, in der Kampfzone des Waldes und in Waldnähe die Verwendung offenen Feuers oder rauchender, glimmender oder pyrotechnischer sowie feuergefährlicher Gegenstände verboten.
Wer sich nicht daran hält und damit die Gefahr eines Waldbrandes erzeugt, kann laut Verordnung nach dem Forstgesetz mit einer Geldbuße bis zu 7.270 Euro oder einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft werden.
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