Villacher Gastronomie
Späte Verordnung ließ einige Betriebe auf "Takeaway"-Service verzichten

- Noch sind die Gastbetriebe geschlossen. Viele stellten deswegen auf Essen zum Mitnehmen um. Nicht alle taten das – dieses Mal.
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Zum zweiten Mal dieses Jahres mussten die heimischen Gastronomen ihre Türen schließen. Vorerst einmal bis Ende November. Viele Wirte stellten erfahrungserprobt vom Frühjahr auf "Essen zum Mitnehmen" um, jedoch nicht alle. Einige Lokale ließen aufgrund der fehlenden Verordnung der Regierung ihre Küche kalt.
VILLACH/LAND. Beim Gasthaus Bacher in Villach Vassach blieb die Küche zuletzt kalt. Essen zum Abholen gab es hier, anders als im ersten Corona-Lockdown, in der letzten Woche nicht. Zu unsicher war dem Wirt Johann Pressinger die Situation. "Wir haben keinerlei Informationen bekommen. Wie sieht die Verordnung aus, welche Vorgaben gibt es?", fragt er und setzt nach: "Es waren einfach zu viele Fragen offen." Ob er sich noch mal umentscheiden wird, "womöglich in den nächsten Wochen", sagt er. Zuvor müssten noch die Rahmenbedingungen, wie Kurzarbeit, geklärt werden.
Verunsicherung ist groß
Mit der Verunsicherung war der Wirt aus Vassach nicht allein. Ein Rundruf ließ vielerorts auf dasselbe Bild schließen. Verärgert über die unklaren Vorgaben blieben bei mehreren Betrieben die Küchen dieses Mal kalt. So auch im Traditionsgasthof Hopf.
Im Frühjahr bot man den Service noch an. Nun stelle sich die Frage, "ob sich das denn rechnet", so Gerfried Hopf. Im Frühjahr wäre der Service zwar gut angekommen, finanziell aber wirtschaftete man eher "kostendeckend". "Was den Aufwand wiederum in Frage stellt", wie der Wirt in den Raum stellt. Außerdem, so erläutert Hopf, habe man auch dazu gelernt. "Schauen´s", sagt er, "ich will meine Gäste ja auch bei einem Kaffee begrüßen dürfen. Es ist halt nicht dasselbe."
Gutes Geschäft im Sommer
Zudem habe er über den Sommer ein sehr gutes Geschäft gehabt. Ein "bisserl" trauere er trotzdem der Ganslzeit nach, die nun auf der Strecke bleibt. Normal wird hier bis zum 15. November Gansl gespeist. Und die Saison lief "super" an. Nichtsdestotrotz will er den zusätzlichen Aufwand eines "Takeaway"-Service vermeiden und die Mehrzeit für seine Familie nutzen. "Wenn es bei den 80 Prozent bleibt, kann man damit umgehen", sagt er. Ob er für seine fünf Mitarbeiter Kurzarbeit anmeldet, sei dahingehend noch offen.
Zeit für die Familie
Mehr Zeit seiner Familie widmen will auch Peter Dobner von der Pizzeria Dobner in Villach. Wie schon im Frühjahr bietet er kein "Essen zum Mitnehmen" an. "Das sollen die machen, die es können", scherzt der Wirt. Er, der sonst ganzjährig geöffnet hat, nutzt die Zeit familiär. Die Mitarbeiter nehmen derweil Urlaub.
Aufgekocht
Eine, die es kann, ist Katharina Rainer-Valtiner von der Konditorei Rainer in der Villacher Innenstadt. Wie auch während der ersten Schließung wird hier täglich warm gekocht. Doch die Unsicherheit schwingt auch hier mit, beispielsweise beim Thema Kurzarbeit. Immerhin 15 Mitarbeiter hat Rainer. "Die Konditoren sind jetzt ohnehin mit den Advent-Vorbereitungen beschäftigt. Aber die Kellner?", fragt sie. Noch hat sie niemanden zur Kurzarbeit angemeldet, "auch weil ich nicht weiß, ob ich das denn darf", sagt sie. Dennoch, man ist frohen Mutes und freut sich, den Villachern täglich ihre warme Mahlzeit zu ermöglichen. "Es ist ja anders als beim ersten Mal, als alles zu hatte. Es gibt die Geschäfte, die Büros, das Magistrat", weiß sie. Eigentlich Abholung, stellt sie in Fußreichweite auch mal zu. "Alles, was in Fußreichweite ist, bringen wir natürlich auch gerne mal vorbei."
Zeit für Fortbildung
Die Unsicherheit stand bis zuletzt auch weiter im ländlichen Bereich an der Tagesordnung. Silvia Oberlaßnig vom Gasthaus Wasserfall in Feld am See hält ihre Küche noch offen. "Aber wir wissen im Grunde noch gar nichts", sagt sie. Sie koche derweil auf, "auch die Menschen hier brauchen ein Angebot", sagt sie. In der Umgebung gebe es nicht so viel, ergänzt sie. Die Zeit der Schließung nutzt die Gastwirtin, die den Betrieb seit 2018 führt, um sich in der Küche fortzubilden. "Sonst bin ich überall fit, aber hier kann ich noch den einen oder anderen Kniff lernen."
Etwas spät, aber nun da
In der Wirtschaftskammer Kärnten nachgefragt, erläutert Gastronomie-Sprecher Stefan Sternad die mit Freitag veröffentlichte Verordnung anhand eines Beispiels: Hatte ein Betrieb im Vorjahres-November 100.000 Euro Umsatz, hat dieser Anspruch auf 80.000 Umsatzersatz. Hat nun der Unternehmer aber auch einen behafteten Kredit mit 50.000 Euro in Anspruch genommen, so werde dieser in Abzug gebracht.
Sternad: "Aber nicht von seinem Umsatzersatz sondern lediglich von dem Maximalbetrag. Also den Euro 800.000. Das bedeutet es stünden dann „nur“ mehr 750.000 Euro möglicher Umsatzersatz zur Verfügung." An der Kurzarbeitsregelung ändere die Verordnung laut Sternad nichts, "Das sind zwei paar Schuhe". Auch Liefergeschäft wird nicht gegengerechnet. Die Beantragung des Umsatzersatzes läuft über FinanzOnline.


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