Urteil am LG Wels
15 Jahre Haft für Mordversuch im Fitnessstudio

Am Landesgericht in Wels wurde heute ein Mordversuch verhandelt. Ein 28-Jähriger hatte im Dezember 2022 mit einem Messer auf seine damalige Frau eingestochen. Er wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt.  | Foto: Silvia Viessmann
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  • Am Landesgericht in Wels wurde heute ein Mordversuch verhandelt. Ein 28-Jähriger hatte im Dezember 2022 mit einem Messer auf seine damalige Frau eingestochen. Er wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt.
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Zu 15 Jahren Haft und 10.000 Euro Schmerzensgeld hat das Landesgericht Wels einen 28-Jährigen verurteilt. Der Mann aus Rohrbach hatte Ende 2022 versucht, seine damalige Frau in einem Fitnessstudio in Vöcklabruck zu erstechen. Insgesamt wurde der Mann in drei Punkten angeklagt und schuldig gesprochen: Mordversuch, gefährliche Drohung und schwere Nötigung.

VÖCKLABRUCK, WELS. Der Angeklagte Herr I. soll, wie Staatsanwältin Kerstin Kutsam zu Beginn der Verhandlung am Landesgericht Wels erklärt, seine damalige Frau am 18. Dezember 2022 über Whatsapp mit dem Tod bedroht haben. Er habe erklärt, er wolle lieber 25 Jahre ins Gefängnis gehen, als eine Trennung zu akzeptieren. Drei Tage später soll er sie an ihrem Arbeitsplatz im Fitnessstudio aufgesucht und 13 Mal mit einem Messer auf sie eingestochen haben. Dass das Opfer nicht gestorben ist, sei reines Glück und der Tatsache zu verdanken, dass das Messer abgebrochen sei, so Kutsam. 

Bereits vor der Verhandlung hat der 28-Jährige ein schriftliches Geständnis abgelegt. Sein Anwalt erklärt vor den Geschworenen, sein Mandant habe sich am Tattag betrunken und habe unter Einfluss von Drogen und Medikamenten gestanden. Rund 1,7 Promille wurden nach der Tat festgestellt. Geklärt werden muss die schwere der Tat. Bei der Polizei hatte der Angeklagte angegeben, er sei zum Fitnessstudio gefahren, um mit seiner Frau zu reden. Das Messer habe er im Alkoholrausch mit Tunnelblick eingepackt.

Vor Gericht erklärt der Angeklagte Herr I. lediglich: "Es tut mir unendlich leid. Ich bin froh, dass sie lebt". 

Gewalt und Eifersucht

Das Bild, das von der Ehe der I.s vor Gericht entsteht, ist eines von Gewalt und Eifersucht. Herr I. war zum Tatzeitpunkt im stationären Drogenentzug in Salzburg, kam sonst nur an den Wochenenden nach Hause. Mit seiner Frau kam es regelmäßig zum Streit. Ihr Mann habe sie beschuldigt fremd zu gehen, schildert das 29-jährige Opfer vor dem Richter. Er habe sie mit Nachrichten terrorisiert, habe sie auch vor dem Tattag schon mehrfach angegriffen und bedroht. Teilweise habe auch sie gedroht und zurückgeschlagen. Anzeige erstattete sie nie. Auch ums gemeinsame Kind gab es immer wieder Streit. 

Vor Gericht wirkt die 29-Jährige aufgewühlt, erklärt ihr Ex-Mann habe sie psychisch kaputt gemacht. Dass ihr Ex auf sie eingestochen hat, habe sie während des Angriffes nicht gewusst, sie habe gedacht, er schlage sie. Sie musste anschließend notoperiert werden. Herr I. sitzt während ihrer Aussage am Rand des Saals, wippt nervös mit dem Fuß. 

"Du bist ja schon wieder besoffen"

Der Zeuge S. schildert den Tathergang wie folgt: Herr I. habe auf dem Parkplatz vor dem Fitnessstudio auf seine damalige Frau gewartet. Die habe ihn (S.) deshalb angesprochen und erklärt, sie habe Angst vor ihrem Mann. Er selbst habe daraufhin mit I. gesprochen. Der habe ihm gesagt, er wolle nur mit seiner Frau reden. Als S. mit seiner Schlüsselkarte ins Studio gegangen sei, habe sich I. mit reingeschlichen. Dort sei es zum Streit zwischen I. und seiner Frau gekommen. Nach ihrem Vorwurf "Du bist ja schon wieder besoffen", sei I. mit dem Messer auf sie losgegangen. Mehrere Versuche den Angreifer wegzuziehen seien gescheitert. "Er war wie eine Bestie, hat nicht mehr aufgehört", erklärt S. vor Gericht. Erst als S. den Angreifer mit einer Hantelstange in den Rücken schlägt, lässt dieser von seinem Opfer ab und flieht. Kurz danach kann ihn die Polizei in der Nähe des Einkaufszentrums Varena stellen. 

Geschworene beraten

Bevor sich die Geschworenen zur Beratung zurückziehen, kommen Staatsanwaltschaft und Verteidiger nochmals zu Wort: Während die Staatsanwältin von besonderer Schwere und absoluter Brutalität spricht, erklärt der Verteidiger, sein Mandant sei aufgrund der Konfliktsituation und seiner Sucht nicht voll zurechnungsfähig. Am Ende wirkt sich die Drogensucht des Angeklagten mildernd auf das Urteil aus. Die Mindeststrafe lag bei zehn Jahren, die Höchststrafe wäre lebenslänglich gewesen. Zusätzlich muss Herr I. 10.000 Euro Schmerzensgeld an seine Ex-Frau zahlen, 2.000 Euro übergibt sein Anwalt noch im Gericht an den juristischen Beistand des Opfers.

Am Landesgericht in Wels wurde heute ein Mordversuch verhandelt. Ein 28-Jähriger hatte im Dezember 2022 mit einem Messer auf seine damalige Frau eingestochen. Er wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt.  | Foto: Silvia Viessmann
Morderversuch in Vöcklabruck. Eine junge Frau wurde Ende 2022 von ihrem Ehemann niedergestochen. | Foto: laumat.at
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